Abmahnug Waldorf Frommer: "Pacific Rim" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH

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Obwohl gegen Ende 2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft trat, sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.

Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt Berichten zu folge im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH erneut ab. Diesmal handelt es sich um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an dem Film: „Pacific Rim".

In solch einer Abmahnung wird den Empfängern vorgeworfen, Urheberrechtsverletzungen wegen angeblich unerlaubter Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p) begangen zu haben. Diese erfolgen dabei im Auftrag des durch den behaupteten Verstoß geschädigten Rechteinhabers, welcher infolge des Verstoßes ihm entstandene Ansprüche auf Unterlassung und Zahlung gegenüber dem Angeschriebenen geltend machen lässt.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz und die Zahlung von Rechtsanwaltskosten, jedoch sehen mit Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 815,- EUR die Rechteinhaber ihre Ansprüche als abgegolten an.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie Empfänger dieser Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte in der vorgegebenen Form nicht abgegeben werden und stattdessen auf jeden Fall abgeändert (modifiziert) werden. Dies auch dann, wenn Sie nicht für den Verstoß verantwortlich sind. Warum: Weil der Streitwert sinkt und eine außergerichtliche Auseinandersetzung erheblich günstiger zu führen sein wird.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und der abmahnenden Kanzlei Ihren Standpunkt zu erklären. Denn Sie riskieren der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die womöglich gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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