Abmahnung Amazon: Markenrechtliche Abmahnung der Jago AG wegen Verwendung des Kennzeichens „Jago“

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Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Jago AG vor, die wegen Verwendung ihres markenrechtlich geschützten Kennzeichens „Jago“ einen Amazon-Händler abgemahnt hat. Die Abmahnung ist datiert auf den 23.01.2014.

Die Abmahnung wird u. a gestützt auf die Verletzung der für die Jaro AG geschützten Wort/Bildmarke „Jago“ gestützt. Ferner wird geltend gemacht, dass die Unterlassungssprüche sich auch aus der geschützten geschäftlichen Bezeichnung nach § 15 MarkenG ergeben.

Dem Händler wird konkret vorgeworfen, dass er durch das sog. „Anhängen“ bei Amazon an LED Produkte die Markenrechte der Jago AG verletzt habe, indem die angebotenen Waren (hier: LED) unter dem Kennzeichen „Jago“ angeboten werden.

Von dem Abgemahnten wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Kostenerstattung für die anwaltliche Inanspruchnahme aus einem Streitwert in Höhe von 100.000,00 €, mithin zu einem Betrag in Höhe von 1973,90 € gefordert.

Ferner wird dem Grunde nach ebenfalls weiterer Schadensersatz sowie u.a. Auskunft über die Benutzungsdauer des verwendeten Zeichens verlangt.

Die Problematik des Anhängens an Artikel ist besonders auf Amazon unter markenrechtlichen Gesichtspunkten brisant. Aus diesem Grund sollte gerade bei Amazon besondere Sorgfalt bei dem Einstellen und Anbieten von Waren eingehalten werden.

Vor dem Hintergrund der hohen Streitwerte im Markenrecht können Fehler wie beispielsweise das Ignorieren der Abmahnung, teure Konsequenzen nach sich ziehen. Fachanwaltliche Beratung sollte daher unbedingt eingeholt werden.

Bei Erhalt einer solchen Abmahnung sollten sich Händler der Tragweite der Abmahnung bewusst sein und sich unbedingt durch einen im gewerblichen Rechtschutz spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln: 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben. Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. Wir sind spezialisiert und kennen Ihren Gegner in vielen Fällen bereits.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-heidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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