Abmahnung Anwaltskanzlei Kruse wg. Laskovyj May iAd. Pettox Limited

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Die Dortmunder Anwaltskanzlei Kruse spricht derzeit wiederholt Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet an Filmwerken aus. Aktuell geht es u.a. ein Filmwerk mit dem Titel Laskovyj May. Der Film Laskovyj May erfuhr im Jahre 2009 seine Vertriebsveröffentlichung. Bei dem Film Laskovyj May handelt es sich um ein Musical mit russischer Tonspur, wobei die Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film Laskovyj May ausweislich der Abmahnung bei der Pettox Limited liegen.

Die Abmahnung der Anwaltskanzlei Kruse ist zumeist an den Anschlussinhaber gerichtet, über dessen Internetanschluss das urheberrechtlich geschützte Filmwerk Laskovyj May über sog Peer To Peer Filesharing Netzwerksysteme anderen Tauschbörsennutzern zum Download bereitgestellt worden sein soll.

Die Anwaltskanzlei Kruse macht mit der Abmahnung für die Pettox Limited neben einem Anspruch auf Ausräumung der Wiederholungsgefahr auch Ersatzanspruch geltend, der mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 980 EUR beziffert wird.

Im Vorfeld der ausgesprochenen Abmahnung der Anwaltskanzlei Kruse ist die IP Adresse ausweislich beigefügter Auszüge aus den Ermittlungsdatensätzen eines - nach dem Wortlaut der Abmahnung - "unabhängigen Sicherheitsdienstleisters" dokumentiert worden, nachdem „von einem öffentlich bestellten und vereidigten EDV-Sachverständigen" die „korrekte und gerichtsverwertbare" Funktionstüchtigkeit der eingesetzen Ermittlungssoftware geprüft wurde.

In der Abmahnung der Anwaltskanzlei Kruse fordert man von dem entsprechenden Empfänger der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags i.H.v. 980,- EUR. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung beinhaltet neben einer Übernahmeverpflichtung zur Entrichtung des Abgeltungsbetrages iHv. 980 EUR auch einen Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs und wird überdies von vielen Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung.

Gleichwohl sollte die Abmahnung ernst genommen und die darin enthaltenen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung wegen des Urheberrechtsverstoßes an dem Film „Laskovyj May" häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung der Anwaltskanzlei Kruse und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Nähere Informationen zum Thema Abmahnung der Anwaltskanzlei Kruse wegen einer Verletzung der Rechte an dem Filmwerke Laskovyj May finden Sie unter abmahnung-aktuell.de.

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