Abmahnung Burberry Karomuster „Burberry Check“ / Hengeler Mueller

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Unserer Fachkanzlei wurde aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwälte Hengeler Mueller im Auftrag der Burberry Limited vorgelegt. Es wird dem betroffenen Unternehmen vorgeworfen, dass ein Produkt die Marke der Burberry Limited in Bezug auf das Burberry Muster „Burberry Check“ (Karomuster) verletze.

Im Rahmen der Abmahnung weisen die Rechtsanwälte der Kanzlei Hengeler Mueller darauf hin, dass seit den 20er Jahren (des letzten Jahrhunderts) das Burberry-Check-Karomuster vielfach Verwendung findet. Vorliegend behaupten die Rechtsanwälte Hengeler Mueller, dass das Karo Muster ohne Zustimmung der Burberry Limited verwendet wurde.

Im Auftrag der Burberry Limited wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie Auskunft gefordert. Ferner wird die Zahlung von Rechtsanwaltskosten i.H.v. 2.309,30 € gefordert.

Reaktion:

Wir empfehlen betroffenen Unternehmen, die Abmahnung nicht zu ignorieren und die Fristen einzuhalten. Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung vorschnell und ohne fachanwaltliche Prüfung unterzeichnet werden. Wir weisen darauf hin, dass die geforderte Auskunft der Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen dient. Eine Abmahnung wegen Markenverletzung gehört daher von Anfang an in die Hand eines spezialisierten Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz.

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Unsere Fachkanzlei ist auf die Verteidigung in markenrechtlichen Verletzungsfällen spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

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