Abmahnung „23 (Bushido & Sido) feat. Peter Maffay – Erwachsen Sein“ auf German TOP 100 (Bindhardt)

Rechtsgebiete: Urheberrecht, IT-Recht
Rechtstipp vom 31.01.2012

Anis Mohamed Ferchichi alias BUSHIDO hat sich medienwirksam mit SIDO vertragen und mit diesem den Uralt-Titel von Peter Maffay „Erwachsen Sein" aufgewärmt. Diesen Titel lässt Herr Ferchichi nun durch die Anwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe aus Linden abmahnen. Der Titel wurde am 17.10.11 veröffentlicht und ist am 12.12.11 in die deutschen Singlecharts auf Platz 29 eingestiegen. Dort hält sich der Titel mit Mühe bis einschließlich heute (30.01.12 - Platz 100) und ist auch illegal über Filesharing-Netzwerke (sog. P2P-Netzwerke oder Tauschbörsen) u. a. als Bestandteil von German TOP 100 Containern erhältlich gewesen/erhältlich.

Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, wegen Verletzung von Urheberrechten durch Tauschbörsen eine Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr abzugeben, die öffentliche Zugänglichmachung (insbesondere über Tauschbörsen) unverzüglich zu unterbinden und eine vergleichsweise Zahlung in Höhe von 400,00 € zu leisten. Eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung liegt dem Schreiben bei. Neben der strafbewährten Unterlassung verpflichtet sich der Unterzeichner auch zur Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von 400,00 €.

Zwar hat der Rechteinhaber gegenüber dem rechtmäßig Abgemahnten einen Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr, die vorformulierte Erklärung stellt sich für den Abgemahnten jedoch ungünstig dar. Eine gute Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung schützt den Abgemahnten vor einem teuren Gerichtsverfahren, ein Schuldeingeständnis und ein Anerkenntnis der Vergleichsforderung bedarf es dafür jedoch nicht. Deshalb: Geben Sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab, aber modifizieren Sie diese unbedingt. Ein fachkundiger Anwalt kann Ihnen dabei behilflich sein.

Vorsicht: Es drohen Folgeabmahnungen! Gemeinsam mit dem Werk „Erwachsen Sein" von 23 (Bushido & Sido) feat. Maffay sind auf diversen Chart-Containern auch weitere Titel enthalten, die von der Anwaltskanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe abgemahnt werden. Dies betrifft zum Beispiel den Titel „Hungry Eyes" von Culcha Candela. Die jeweilige Trackliste sollte deshalb genau geprüft und ggfs. weitere Unterlassungserklärungen abgegeben werden, um weitere Abmahnungen von Bindhardt, Fiedler, Zerbe zu vermeiden. Folgeabmahnungen würden dann leer laufen; die Pflicht zum Schadenersatz kann im Einzelfall jedoch weiter bestehen bleiben. Vielfach wird von der Abgabe einer vorbeugenden/vorauseilenden Unterlassungserklärung abgeraten, um „keine schlafenden Hunde zu wecken". Hier liegt der Datensatz jedoch schon in der abmahnenden Kanzlei, hier sind bereits alle hellwach. Daneben beobachten auch weitere Rechteinhaber Chart-Container und mahnen Einzeltitel ab; 3-4 Abmahnungen für einen TOP 100 Chart-Container sind keine Seltenheit.

Eine Strategie zur Verteidigung gegen eine Abmahnung sollte deshalb auch immer mögliche weitere Abmahnungen einschließen. Handeln Sie überlegt! Die von den Rechtsanwälten Bindhardt, Fiedler, Zerbe eingeräumte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung beträgt nur 10 Tage ab Versand der Abmahnung; oft erfolgt die Zustellung zum Wochenende. (Freitag und Samstag sind sehr beliebte Tage für Abmahnungen im Briefkasten.) Lassen Sie sich dadurch aber nicht zu einer voreiligen Reaktion zwingen! Nicht in jedem Fall haften Sie als Anschlussinhaber für mögliche Urheberrechtsverletzungen. Ihr Verhalten sollte auch in Hinblick auf mögliche Folgeabmahnungen abgestimmt sein. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, lassen Sie sich durch einen fachkundigen Anwalt beraten.

Nach einem persönlichen Gespräch kann ich gemeinsam mit Ihnen eine für Sie maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln. Die Übernahme eines Mandats kann deutschlandweit erfolgen, wenn Sie über E-Mail oder Fax verfügen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung rufen Sie mich unter 02151 - 61 59 72 an (außerhalb der normalen Büroöffnungszeiten: 0176 - 61 61 44 64) oder senden mir Ihre Abmahnung per Mail (waschau@bekomme-recht.de) oder FAX (02151 - 2 45 37) zu. Rechtsanwalt Gregor Waschau


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