Abmahnung d. Kanzlei Dr. Schenk i.A.d. Data Economy wg. falscher/veralteter Widerrufsbelehrung auf eBay

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Es sind mittlerweile einige Wochen vergangen, seit die neue Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) am 13.06.2014 in Kraft getreten ist.

Für Onlinehändler sind damit jede Menge Neuerungen in Bezug auf Widerrufsbelehrung und Informationspflichten eingeführt worden. Wir hatten bereits über die Gesetzesänderung und die damit verbundenen Vorgaben für Onlinehändler, die ihre Waren z. B. auf Onlineplattformen wie Amazon/eBay oder anderweitig über das Internet verkaufen, berichtet.

Wer die Gesetzesänderung „verschlafen“ hat, und seinen Online-Shop oder Account auf den Onlineverkaufsplattformen nicht rechtzeitig angepasst hat, kann eine Abmahnung riskieren.

So hat beispielsweise die Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen im Auftrag ihrer Mandantin der „Data Economy UG“ eine falsche Widerrufsbelehrung bei eBay abgemahnt. Die Abmahnung trägt die Überschrift „Ihre wettbewerbswidrigen Inhalte auf der Internethandelsplattform eBay“. Der Adressat der Abmahnung soll in einem Wettbewerbsverhältnis zu der Mandantin der Kanzlei stehen und als Mitbewerber wettbewerbsrechtliche Verstöße begangen haben, indem er nicht die nunmehr gesetzlich vorgeschriebenen Änderungen umgesetzt haben soll. Die Kanzlei Dr. Schenk fordert den Adressaten der Abmahnung auf, eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und Anwaltskosten in Höhe von 1.044,40 € zu zahlen. Der Betrag ergibt sich bei der Abrechnung nach einem Gegenstandswert von 25.000 €.

Sollten Sie eine solche wettbewerbsrechtliche Abmahnung von der Kanzlei Dr. Schenk oder einer anderen Kanzlei erhalten haben, sind wir Ihnen gerne bei der Verteidigung gegen die Abmahnung behilflich.

Falls Sie Ihren Onlineshop noch nicht auf den neuesten Stand gebracht haben, dann sollten Sie dies so schnell wie möglich nachholen, um nicht Gefahr zu laufen, eine Abmahnung zu erhalten.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs informieren wir Sie über die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung. Selbstverständlich sind wir Ihnen auch gerne dabei behilflich, Ihren Onlineshop gegen Abmahnungen abzusichern.

Ihr 

Rechtsanwalt Lars Hämmerling


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