Abmahnung d. Preu Bohlig & Partner i.A.d. LOUIS VUITTON Malletier wg. Markenrechtsverletzung

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Die Preu Bohlig & Partner Rechtsanwälte haben im Auftrag der Louis Vuitton Malletier Société Anonyme aus Frankreich Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen aufgrund einer Einfuhr eines Plagiats (Tasche) ausgesprochen.

Dem Adressaten wird in dem Schreiben der Anwälte zunächst mitgeteilt, dass die Mandantin der Kanzlei Markenrechte an den EU-Marken 000 015 602 (Bildmarke „Toile Monogram“), 000 015 628 Logo „LV“ und 000 015 610 „LOUIS VUITTON“ habe. Der Schutz der Marken gelte u.a. auch für Lederwaren sowie Taschen. Weiter heißt es, der Abgemahnte sei Empfänger eines Pakets, in dem sich eine „LOUIS VUITTON“- Tasche befinden soll. Bei dieser Tasche soll es sich jedoch nicht um ein Originalprodukt der Louis Vuitton Malletier Société, sondern um ein Falsifikat (Plagiat) handeln. Dies sei durch das Zollamt mitgeteilt worden.

Durch die Einfuhr habe der Empfänger des Pakets die Markenrechte der Mandantin der Kanzlei verletzt. 

Daher habe diese auch einen Anspruch auf Vernichtung der eingeführten Ware und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenso habe der Empfänger des Pakets die Kosten des Grenzbeschlagnahmeverfahrens sowie die Rechtsanwaltskosten der Preu Bohlig & Partner Rechtsanwälte zu tragen.

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Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

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