Abmahnung d. Waldorf Frommer, deubelli, pixel.Law, Prinz Neidhardt Engelschall wg. Foto- /Textklau (UrhG)

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Es gibt deutschlandweit spezialisierte Kanzleien, die für ihre Auftraggeber Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Fotos oder Texten aussprechen. Die Auftraggeber sind z.B. Fotografen, Journalisten oder Autoren.

Die unerlaubte Nutzung von Fotos bzw. Lichtbildaufnahmen haben u.a. folgende Kanzleien abgemahnt:

- Waldorf Frommer im Auftrag der Getty Images und der Corbis,

- deubelli für die jump Fotoagentur (Inh. Susanne Treubel),

- pixel.Law im Auftrag des Herrn Peter Kirchhoff und des Herrn Benjamin Thorn.

Beispielsweise fordert die Kanzlei Waldorf Frommer für ihre Auftraggeber zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Entfernung der Bilder und eine Auskunft über die Herkunft und den genauen Zeitraum, in dem die Bilder genutzt wurden. Erst nach der erteilten Auskunft wird die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Form von entgangenen Lizenzeinnahmen verlangt.

Die unerlaubte Nutzung von Texten wurde beispielsweise von der Kanzlei

- Prinz Neidhardt Engelschall im Auftrag des Herrn Christian Kaiser abgemahnt.

Der von der Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall vertretene Herr Christian Kaiser ist Betreiber der Website www.whoswho.de und veröffentlicht dort Biographien verschiedener Persönlichkeiten. Für die unerlaubte Verwendung einer Biographie bzw. eines Teil einer Biographie, z.B. wie die von Anna Maria Kaufmann, Berthold Huber oder Grace Kelly, hat die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall eine Unterlassungserklärung sowie Auskunft gefordert. Die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten betragen z.B. 1.029,35 €. Der Schadensersatz (fiktive Lizenzgebühr) für die Übernahme des Textes wird mit monatlich 100,00 € angegeben. Zu guter Letzt wird ein pauschales Vergleichsangebot von 1.350,00 € unterbreitet, wodurch sämtliche Zahlungsansprüche abgegolten sein sollen.

Die ausgesprochenen Abmahnungen sollten ernst genommen werden. Es kann erhebliche Nachteile mit sich bringen, diese einfach unbeachtet liegenzulassen. Zunächst sollte ein Rechtsanwalt, der sich mit dem Thema Abmahnungen auskennt, prüfen, ob die behauptete Rechtsverletzung überhaupt begangen wurde und die gegen Sie geltend gemachten Forderungen berechtigt sind. Denn dies ist nicht immer zwangsläufig der Fall.

Ihr Rechtsanwalt kann dann ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie erstellen, die speziell auf Ihren Einzelfall zugeschnitten ist. Auch ist es einem fachkundigen Anwalt noch möglich, die geforderten Beträge zu reduzieren.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de und www.shrecht.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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