Abmahnung Daniel Sebastian - „Dannic feat. Bright Lights - Dear Life“

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Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen „Dannic feat. Bright Lights – Dear Life“ im Auftrag der DigiRights Administration GmbH

Rechtsanwalt Daniel Sebastian geht im Auftrag der DigiRights Administration GmbH gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wurde, das Musikwerk „Dannic feat. Bright Lights – Dear Life“ unerlaubt in einem Peer-to-Peer-Netzwerk Dritten bereitgestellt zu haben. Dieses wurde, so ist es der Daniel Sebastian-Abmahnung zu entnehmen, durch eine Ermittlungsfirma angeblich beweissicher festgestellt. Mittlerweile gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Unternehmen, deren Mitarbeiter sich auf das Aufspüren von „Internet-Piraterie“ spezialisiert haben. Auch wenn diese Ermittlung Grundlage der Abmahnung ist, ist diese Ermittlungsarbeit nicht immer so einwandfrei und beweissicher, wie es in der Daniel Sebastian-Abmahnung wegen „Dannic feat. Bright Lights – Dear Life“ dargestellt wird.

Mit der Abmahnung wegen „Dannic feat. Bright Lights – Dear Life“ wendet sich die Kanzlei Daniel Sebastian in erster Linie an den Internetanschlussinhaber. Dem Anscheinsbeweis nach kann dieser in erster Linie für die Rechtsverletzung an dem Musikwerk „Dannic feat. Bright Lights – Dear Life“ verantwortlich gemacht werden. Dieses ist jedoch nicht immer der Fall. Oft haben Dritte die Urheberrechtsverletzung begangen. Teilweise hat die Rechtsverletzung nicht so stattgefunden, wie es in der Daniel Sebastian-Abmahnung wegen „Dannic feat. Bright Lights – Dear Life“ dargestellt wird. Oft nutzen mehrere Personen einen Internetanschluss. Bis zu einer gewissen Grenze ist der Anschlussinhaber zwar auch für das Verhalten Dritter verantwortlich. Nicht jedoch pauschal.

Nach dem Erhalt der Daniel Sebastian-Abmahnung wegen „Dannic feat. Bright Lights – Dear Life“ sollte zeitnah aber nicht überstürzt gehandelt werden In dem Abmahnschreiben ist eine Frist gesetzt. Bis zu diesem Tag muss zumindest eine Unterlassungserklärung bei der Gegenseite eingegangen sein. Mit der fristgerechten Abgabe einer korrekt formulierten Unterlassungserklärung sind weitreichende Konsequenzen, wie z.B. eine einstweilige Verfügung oder eine kostenintensive Unterlassungsklage abgewendet.

Oft sind so beliebte Lieder, wie „Dannic feat. Bright Lights – Dear Life“, auch auf den „German Top 100“-Single-Chart-Sammlungen oder Samplern enthalten. In diesem Fall besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen. Ob es sich in dem jeweiligen Fall um eine „German Top 100“-Single-Abmahnung handelt, ist bereits auf den ersten Seiten der Daniel Sebastian-Abmahnung erkennbar. Entweder der Dateiname oder der Ermittlungsdatensatz weisen auf den Ursprung des Liedes hin.

In der Daniel Sebastian-Abmahnung wegen „Dannic feat. Bright Lights – Dear Life“ werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages gefordert. Mit der Unterlassungserklärung soll sich der Betroffen verpflichten, das Musikwerk „Dannic feat. Bright Lights – Dear Life“ nicht mehr im Internet zu verbreiten und im Falle einer Wiederholungstat eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Der Daniel Sebastian-Abmahnung wegen „Dannic feat. Bright Lights – Dear Life“ ist bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollte nicht verwendet werden. Die Prüfung einer Vielzahl von Unterlassungserklärungen hat ergeben, dass diese regelmäßig zu weit gefasst sind. Die von der Gegenseite vorbereitete Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis gewertete werden. Weiter ist eine Nachverhandlung bezüglich des geforderten Geldbetrages dann nicht mehr möglich.

Zentraler Punkt der Verteidigung und Abwehr der Daniel Sebastian-Abmahnung wegen „Dannic feat. Bright Lights – Dear Life“ ist es jedoch, die Geldsumme kritisch zu prüfen. Nicht immer ist der Forderungsbetrag in vollem Umfang durchsetzbar.

Wenn auch Sie eine Daniel Sebastian-Abmahnung wegen „Dannic feat. Bright Lights – Dear Life“ erhalten haben, dann können Sie sich gerne an die Kanzlei Dr. Wachs wenden. In einem ersten, kostenlosen Telefonat berät Sie Dr. Wachs persönlich zu Chancen und Risiken einer außergerichtlichen Verteidigung. Für das erste Gespräch fallen von unserer Seite natürlich noch keine Kosten an. In diesem Telefonat erfahren Abgemahnte auch den Preis genannt, der pauschal für eine Verteidigung anfällt. Sie erreichen Dr. Wachs in der Kanzlei in Hamburg unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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