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Abmahnung | Denecke, von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte

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Abmahnung wegen Verletzung von Tonträgerherstellerrechten

Musikwerke:

- Chris Brown & Benny Benassi - Beautiful People

- Israel Kamakawiwo´ole - Over The Rainbow

- Martin Solveig feat. Kele - Ready 2 Go

- Die Atzen - Hasta La Atze

- Die Atzen mit Nena - Strobo Pop

- Martin Solveig & Dragonette - Hello

- Lucenzo & Don Omar - Danza Koduro

- DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna - Welcome To St. Tropez

Mit Abmahnschreiben vom 4.8.2011 mahnen die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner wegen der Verletzung von Tonträgerherstellerrechten in sogenannten Tauschbörsen namens und in Vollmacht der DigiRights Administration GmbH ab.

Die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung bezieht sich auf die oben näher bezeichneten Musikwerke, die Bestandteile der Dateisammlung German Top 100 Single Charts sind. Gefordert werden wie bei dieser Anzahl der Titel üblich, die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren. Zur Abgeltung sämtlicher Kosten wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 1.290,00 Euro angeboten.

Es ist dringend davon abzuraten, die von den Rechtsanwälten Denecke, von Haxthausen & Partner vorformulierte und beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben.

Eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Denecke, von Haxthausen & Partner sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurz bemessenen Fristen einzuhalten. Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich vertreten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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