Abmahnung der Amper Marken-Vertriebs GmbH & Co. KG durch Kanzlei PREU Bohlig & Partner aus Berlin wegen „CONTUR“

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Haben Sie auch eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner erhalten? 


Dann lesen Sie hier mehr: 


Aktuell liegt hier eine Abmahnung wegen Verletzung der Marke „CONTUR“ vor. Die Marke ist beim DPMA und beim EUIPO unter anderem für Möbel und Matratzen eingetragen: 


  • Wort-/Bildmarke „CONTUR“ mit der Registernummer 1172842
  • Wortmarke „CONTUR“ mit der Registernummer 302010026042
  • Wortmarke „CONTUR“ mit der Registernummer EM015243488



Die Wort-/Bildmarke "CONTUR" ist wurde am 28.02.1991 beim DPMA in das Markenregister eingetragen. 


Dem Mandanten wird vorgeworfen die Markenrechte der Amper Marken-Vertriebs GmbH & Co. KG verletzt zu haben. 


Es wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Hierzu ist ein Muster der Abmahnung beigefügt, welches eine Vertragsstrafe von 5.100 Euro, die Pflicht zur Auskunftserteilung und die Anerkennung der Verpflichtung zum Schadensersatz, einschließlich der Kosten für die Inanspruchnahme der Anwälte, vorsieht. Die genaue Höhe dieser Kosten ist allerdings nicht spezifiziert.



Markenrechtliche Abmahnungen sind gar keine Seltenheit. Oft wissen die Adressaten gar nicht, dass Sie unter Umständen gegen Markenrechte verstoßen. 


Was ist eine markenrechtliche Abmahnung?

Eine markenrechtliche Abmahnung ist ein außergerichtliches Schreiben, in dem ein Markeninhaber Sie darüber informiert, dass Sie seine Markenrechte verletzen. In der Abmahnung wird Ihnen in der Regel aufgefordert, die Verletzung zu unterlassen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadenersatz zu zahlen.

Oft sind die gesetzten Fristen kurz und Sie müssen umgehend reagieren, denn Markensachen sind in der Regel eilbedürftig. 


Wie kann man vermeiden gegen Markenrechte zu verstoßen? 


Marken sind in sog. Markenregister eingetragen. 


Um zu recherchieren, ob man gegen Markenrechte verstößt, kann man zunächst einmal die Markenregister durchsuchen: 

Hilfreich können dabei die folgenden Register sein. 

Bei der Recherche müssen allerdings auch ähnliche Kennzeichen berücksichtigt werden. Die Feststellung, welche Kennzeichen ähnlich sind, ist schwierig und füllt ganze Bücher. Im Zweifel sollte auch hier eine Rechtsanwaltskanzlei einbezogen werden, denn die Markenrecherche ist ein komplexer Prozess.





Dringende Bitte:


Geben Sie keine Unterlassungserklärung ohne Prüfung ab. Unterschreiben Sie niemals die vorformulierte Erklärung ohne Beratung. 



Hohe Streitwerte und hohe Kosten in Markensachen


Die Streitwerte in Markensachen liegen bei mindestens 50.000 EUR. Hieraus errechnen sich die Kosten, welche schnell bei im mittleren vierstelligen Bereich liegen. Eine anwaltliche Vertretung lohnt sich daher auch jeden Fall, denn mit Schadensersatzforderungen werden regelmäßig existenzbedrohliche Summen erreicht. 


Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben und Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Ich berate und vertrete Sie gerne bundesweit.  


Foto(s): Auszug aus dem Markenregister zur Wort-Bildmarke "CONTUR"

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