Abmahnung der Burberry Limited durch die CBH Rechtsanwälte | Benutzung v. Stoffmuster Burberry Check

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Die Abmahner

Die Luxusmarke Burberry, die vor allem für das „Check Burberry Muster“ bekannt ist, rügt derzeit Markenrechtsverstöße über die CBH Rechtsanwälte. 

Burberry ist eine Modemarke aus Großbritannien, die neben Bekleidung auch Schuhe, Make-up und weitere Accessoires herstellt und vertreibt. 

Der Vorwurf

Burberry rügt explizit die widerrechtliche Nutzung des Stoffmusters „Burberry Check“. Konkurrenten des Modelabels hätten das Stoffmuster für eigene Produkte genutzt und über den Online- und stationären Handel verkauft. 

Die Forderung

Die Abgemahnten werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie die Kosten der Anwälte (Streitwert: 150.000 Euro) zu übernehmen.

Unsere Einschätzung

Nach § 14 Abs. 1 MarkenG steht dem Inhaber einer Marke das ausschließliche Recht über die Marke zu. Demnach kann der Inhaber bestimmen, wer die Marke nutzen darf und wer von der Nutzung ausgeschlossen ist. 

Widerrechtliche Nutzungen können nach § 14 Abs. 5 MarkenG mit Unterlassung sanktioniert werden. Der Unterlassungsanspruch wird sodann in Form einer Abmahnung inkl. Unterlassungserklärung geltend gemacht. 

Unser Rat

Wir raten Ihnen, lediglich eigene Marken oder fremde Marken mit Zustimmung zu nutzen. Sollten Sie eine fremde Marke ohne Zustimmung genutzt und folglich eine Abmahnung erhalten haben, unterstützen wir Sie gerne bereits im Rahmen unserer kostenlosen und für Sie unverbindlichen Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung.

Wir empfehlen Ihnen, erst nach Rücksprache mit uns weitere Schritte vorzunehmen. Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung niemals ohne anwaltliche Prüfung, da diese in den meisten Fällen weit gefasst ist und den Abgemahnten sehr stark einschränken kann bzw. die Geltendmachung der enthaltenen Vertragsstrafe geradezu provoziert. Eine Modifizierung ist sodann unerlässlich, die wir gerne für Sie vornehmen.


Wir helfen Ihnen!

 Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche ErsteinschätzungIhrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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