Abmahnung der CAS-Discount GmbH über Rechtsanwälte Klier & Ott wegen Fehler in der Widerrufsbelehrung

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Haben Sie eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Klier & Ott für die CAS-Discount GmbH erhalten? Dann sollten Sie sich beraten lassen.

Die CAS-Discount GmbH lässt über ihre Rechtsanwälte wettbewerbsrechtlich abmahnen. Gerügt werden sowohl Wettbewerbsverstöße in Angeboten bei eBay als auch Wettbewerbsverstöße auf dem Online-Marktplatz Amazon. In einem mir aktuell vorliegenden Verfahren geht es um die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher und vertragsrechtlicher Ansprüche wegen fehlerhafter Informationen zum Widerrufsrecht in der Widerrufsbelehrung für Verbraucher. Konkret geht es um fehlerhafte Informationen zum Fristbeginn der Widerrufsfrist.

Auffällig sind im Hinblick auf die Abmahntätigkeit folgende Punkte: Die mit den Abmahnschreiben geforderten Unterlassungserklärungen sind nach meiner Meinung sehr weitgehend und einseitig zugunsten der CAS-Discount GmbH gefasst. Problematisch sind die mit den Abmahnschreiben geforderten Unterlassungserklärungen insbesondere aufgrund der Höhe der vorgesehenen festen Vertragsstrafen. In dem hier aktuell vorliegenden Verfahren sind gegenüber einer Abgemahnten inzwischen drei Abmahnungen ausgesprochen worden, davon zwei nach Verstößen gegen zuvor abgegebene Unterlassungserklärungen, weshalb Vertragsstrafenansprüche geltend gemacht werden.

Die Abmahnkosten werden auf Grundlage von Streitwerten zwischen 10.000,00 und 15.000,00 Euro geltend gemacht.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Klier & Ott für die CAS-Discount GmbH erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, dann empfehle ich Ihnen, sich in der Angelegenheit anwaltlich beraten zu lassen, und zwar insbesondere, wenn Sie eine Unterlassungserklärung abgeben wollen. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren. Gerne berate ich Sie zu den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Handlungsalternativen.

Sie wünschen eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann rufen Sie mich doch einfach an. Oder Sie schicken mir eine E-Mail. Gerne höre ich von Ihnen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für eine Beratung Ihres eBay-Auftritts oder ihres Amazon-Auftritts zur Verfügung, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden. Sprechen Sie mich einfach an.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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