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Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrage der Motion E-Services GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir liegt eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Motion E-Services GmbH vom 21.01.2021 vor. In den Abmahnschreiben wird die Verletzung von Urheberrechten der Motion E-Services GmbH gerügt. Konkret geht es um vermeintlich durch die Agentur SPICE media production Kft. erstellte Produktfotos für den Onlinevertreib der eigenen Textilprodukte der Marke Schmuddelwedda.

Meiner Mandantin wird eine unerlaubte Verwendung einer Fotografie einer Jacke der Marke Schmuddelwedda über die Plattform eBay vorgeworfen. Wenngleich die Veröffentlichung über einen privaten eBay Account erfolgt ist, vertritt die Abmahnerin die Auffassung, dass es sich um eine Rechtsverletzung im gewerblichen Bereich handelt. Begründend wird auf die Anzahl der Angebote bei eBay abgestellt.

Vorwurf

  • unerlaubte Verwendung von Lichtbildwerken nach § 2 UrhG
  • nicht vorhandene Namensnennung der Urheberschaft nach § 13 UrhG.

Forderungen

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Abmahnkosten (4.000€ Streitwert)
  • Auskunft

In diesen Fällen ist es das A und O anwaltlich prüfen zu lassen, ob es sich tatsähclich um eine Rechtverletzung handelt und ob auch eine Veröffentlichung im gewerblichen Bereich handelt. Hiervon hängt die Höhe der Abmahnkosten und der Lizenzschadensersatz ab. In vielen Fällen ist das private Maß nicht überschritten, so dass eine Kosendeckliung gemß § 97a UrhG greift.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
  • Fachanwalt kontaktieren

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