Abmahnung der finkid Beteiligungs – GbR (»born to explore«) durch die Kanzlei RNI LEGAL Berlin

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Zur finkid Beteiligungs – GbR

Die finkid Beteiligungs – GbR ist auf dem Sektor der Herstellung sowie des Angebots und Vertriebs von Kinderbekleidung und Schwangerschaftsbekleidung sowie Mützen, Handschuhe, Schuhen etc. tätig. Produkte der Marke finkid werden beispielsweise bei Händlern wie Otto, Zalando, Amazon und anderen angeboten.

Dabei hält die finkid Beteiligungs – GbR u. a. die Markenrechte an der deutschen Marke »born to explore« mit der Registernummer 302010023424, welche für die folgenden Warenklassen Schutz genießt:

Nizza Klasse 24: Webstoffe und Textilwaren, soweit in Klasse 24 enthalten; Bettdecken und -wäsche

Nizza Klasse 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen

Nizza Klasse 26: Stickereien, Bänder und Schnürbänder, Knöpfe, Reißverschlüsse, Haken und Ösen

Zum Markenportfolio der finkid Beteiligungs – GbR zählen diverse »finkid« und »finside« Wortbildmarken sowie die bereits genannte deutsche Wortmarke »born to explore« und eine entsprechende Unionsmarkenanmeldung (Stand 11. Oktober 2021). Interessanterweise wurden einige die Unionswort-Bildmarken EM006215214, EM018014404 und EM018017363 wohl bereits bei der Einreichung mit dem ® Symbol versehen eingereicht.

Forderungen in der Abmahnung der finkid Beteiligungs – GbR

In der uns vorliegenden Abmahnung beanstandet die finkid Beteiligungs – GbR, dass unsere Mandantin durch das Angebot eines Babystramplers der Marke »The North Face« mit dem Aufdruck des Slogans »born to explore« die Marke der Firma finkid Beteiligungs – GbR verletzt habe. Es wird behauptet, dass die finkid Beteiligungs – GbR das Zeichen »born to explore« als Claim nutze; Belege der rechtserhaltenden Benutzung werden der insgesamt recht knapp gefassten Abmahnung freilich nicht beigefügt.

Auf dem konkret abgemahnten Baby-Strampler ist vorne großformatig zentriert auf grauem Grund in weißen Buchstaben der Slogan »BORN TO EXPLORE« angebracht, darunter befindet sich mittig das Logo der Marke »THE NOTH FACE«. In der Artikelbeschreibung, bzw. Überschrift des beanstandeten Angebots findet sich die beanstandete Begriffskombination dagegen nicht.

Aufgrund dieses Umstands macht die finkid Beteiligungs – GbR Unterlassungs-/ und Schadensersatzansprüche, sowie umfangreiche Auskunftsansprüche geltend.  

Gerade in der Verwendung von Slogans / Sprüchen ist im Segment der Bekleidungsmode stets am Einzelfall unter Betrachtung des konkreten Inhalts, der Position und Darstellung genau zu prüfen, ob die angesprochenen Verkehrskreise diesen tatsächlich im Sinne einer Marke als Herkunftshinweis verstehen oder vielmehr lediglich als Motto / Gesinnungsausdruck, sodass womöglich von keiner Verletzung der Markenrechte auszugehen ist.

Abmahnung der RNI LEGAL Berlin Rechtsanwälte

Die uns vorliegende Abmahnung der Kanzlei RNI LEGAL Berlin Rechtsanwälte ist dabei mit extrem kurzen Fristen versehen. Das Schreiben soll angeblich an einem Freitag verfasst worden sein, wurde aber jedenfalls erst am darauffolgenden Montag per Fax versendet und eine Frist von faktisch nur  zwei Tagen gesetzt.

Interessant ist auch, dass der Abgemahnte aufgefordert wird, generell „umgehend“ angebliche Schadensersatzansprüche „dem Grunde nach umgehend anzuerkennen“, wovon auch die Rechtsanwaltskosten der Abmahnung erfasst sein sollen. Dabei werden die konkreten Kosten nicht genannt.

Besonders kurze Fristen setzen den Adressaten einer Abmahnung über den Vorwurf der reinen Rechtsverletzung hinaus zusätzlich unter großen Handlungsdruck. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist jedoch in der Regel mit hohen Kosten verbunden und birgt insbesondere ein hohes Haftungsrisiko mit strengem Haftungsrahmen für den Unterlassungsschuldner. Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte daher niemals unbedacht und ohne vorherige fachkundige Prüfung angegeben werden. Dies gilt umso mehr, wenn diese verbunden ist mit weitreichenden pauschalen Zugeständnissen über die eigentliche Unterlassungsverpflichtung hinaus, wie es im Falle der uns vorliegenden Abmahnung Kanzlei RNI LEGAL Berlin Rechtsanwälte der Fall ist.

Unsere Dienstleistungen als Rechtsanwälte für Markenrecht

Wir sind eine auf Markenrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Die Bearbeitung markenrechtlicher Fragestellungen, insbesondere im Modesegment sind wesentlicher Bestandteil unseres Tagesgeschäfts. Wir vertreten dabei sowohl Markeninhaber als auch Händler bei der Durchsetzung sowie der Abwehr markenrechtlicher Ansprüche.

Sollten auch Sie wegen vermeintlicher Verletzung der Marke »born to explore« oder in einem vergleichbaren Fall in Anspruch genommen worden sein, beziehungsweise Ihre eigenen Ansprüche gegen Dritte durchsetzen wollen, beraten wir Sie gerne im Hinblick auf die Einschätzung der konkreten Rechtslage sowie Ihrer verschiedenen Handlungsoptionen.


LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

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