Abmahnung der Frau Christine Müller durch Rechtsanwälte Melchior Krüger Illig erhalten?

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Zum wiederholten Male wurde uns eine urheberrechtliche Abmahnung der  Rechtsanwälte Melchior Krüger Illig für Frau Christine Müller zur Bearbeitung überlassen.  Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, eine Grafik der Frau Christine Müller ohne Nutzungsberechtigung im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Frau Christine Müller soll professionelle Illustratorin und Fotografin sein. Die streitgegenständliche Grafik habe sie selbst geschaffen.

Vorab:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Berechtigungsanfrage, eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift von Frau Christine Müller  erhalten? Wir kennen die Gegner.

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven PartG, haben jahrelange Erfahrung auf Gebiet des Urheberrechtes. Gerne stehen wir Ihnen telefonisch unter 0251 20 86 80 30 oder per Mail (info@wd-recht.de) zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung. 

Was verlangen die Rechtsanwälte Melchior Krüger Illig für Christine Müller?

Frau Christine Müller verlangt die Beseitigung des behaupteten Verstoßes. Zudem macht sie einen Unterlassungsanspruch geltend und fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Überdies wird von dem Abgemahnten die Erstattung von Abmahnkosten sowie  die Zahlung eines Lizenzschadensersatzes verlangt. Eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Abmahnung beigefügt.

Was ist zu tun?

Die urheberrechtliche Abmahnung sollte unbedingt ernst genommen werden. Insbesondere die gesetzten Fristen sind unbedingt einzuhalten. Aus diesem Grund ist es ratsam, rechtzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn nach reaktionslosem Fristablauf droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens durch die Gegenseite. Durch rechtzeitiges und richtiges Handeln können die mit einem Gerichtsverfahren verbundenen finanziellen Risiken jedoch regelmäßig vermieden werden.

Nicht empfehlenswert ist es, die vorformulierte Unterlassungserklärung ohne vorherige juristische Prüfung der Angelegenheit leichtfertig zu unterzeichnen. Denn die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung  hat erhebliche Folgen, die dem Erklärenden oftmals nicht bewusst sind. Der Erklärende bindet sich mindestens 30 Jahre vertraglich an die Gegenseite. Im Falle einer Zuwiderhandlung kann die Gegenseite unmittelbar eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe verlangen. Aus diesem Grund ist es unbedingt ratsam, rechtzeitig einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser ist in der Lage – sofern dies überhaupt notwendig ist- eine für den Abgemahnten günstige –modifizierte - Unterlassungserklärung zu erstellen.

Abmahnung erhalten?

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  •     erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
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  •     Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  •     unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden. Setzen Sie sich hierzu gerne per Mail ( info@wd-recht.de ) oder telefonisch unter 0251 20 86 80 30 zu einer kostenlosen Ersteinschätzung mit uns in Verbindung.

Weitere Infos zum Thema unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-urheberrechtsverletzung/


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