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Abmahnung der IPPC LAW im Auftrage der MG Premium Ltd.

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FILESHARING- ABMAHNUNG

Die Kanzlei IPPC Law aus Berlin spricht im Auftrage der MG Premium Ltd. Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen aus. Die mir vorliegende Abmahnung stammt vom 16.02.2023.

Filesharing?

Internettauschbörsen erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit. Das Beziehen von Filmwerken oder Musikwerken über Tauschbörsen (Filesharing) birgt jedoch große rechtliche Gefahren. Durch den Download einer solchen Datei wird diese auch wieder vom eigenen Endgerät automatisch wieder im Rahmen der Tauschbörse hochgeladen und somit anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt. Das Hochladen stellt in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen dar. Dieses Recht steht jedoch ausschließlich dem Urheber eines Werkes zu. Das öffentliche Zugänglichmachen durch eine andere Person als den Urheber ist somit als Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19 a UrhG anzusehen.

Laut der Abmahnung wird eine Urheberrechtsverletzung über eine Filesharing Internettauschbörse vorgeworfen. Gegenständlich ist das nachfolgende Filmwerk:

So Fresh, So Cheat

Forderung:

  • Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Rechtsverfolgungskosten und Lizenzschadensersatz in Höhe von 1.302,62 EUR


Haben Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei IPPC Law aus Berlin erhalten?

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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz

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