Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

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Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wegen Ticketverkauf auf eBay vom 20.08.2015

Wie in der Vergangenheit bereits in zahlreichen Fällen verteidigen wir erneut gegen eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA.

Unsere Mandantschaft soll über die Internethandelsplattform eBay eine Dauerkarte von Borussia Dortmund für die Saison 2015/2016 zum Kauf angeboten zu haben und dabei gegen folgende Bestandteile der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA verstoßen zu haben:

  1. Fehlende Abbildung der ATGB
  2. Keine „Sofort-Kauf“-Auktion
  3. Preisaufschlag von über 15 Prozent über dem Originalticketpreis
  4. Unautorisierte Abbildung des Vereinslogos und des Sitzplans des Signal Iduna Parks

Unsere Mandantschaft wird in Folge dessen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von 250,00 € verlangt.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Wir raten Ihnen, unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Es könnten dann gerichtliche Schritte gegen Sie eingereicht werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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