Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA

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Uns liegt in unserer Rechtsanwaltskanzlei aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA zur rechtlichen Überprüfung und Bearbeitung vor.

In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, innerhalb eines eBay-Angebotes über 2 Sitzplatzkarten zum Spiel Köln gegen Schalke gegen folgende Bestandteile der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen für Heimspiele („ATGB“) verstoßen zu haben:

  1. a) Fehlende Abbildung der ATGB
  2. b) Öffentliches Anbieten der Tickets auf eBay
  3. c) Unautorisierte Abbildung des Sitzplans des RheinEnergieStadions

Unsere Mandantschaft wird sodann aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 250,00 € zu zahlen.

ACHTUNG!

Haben auch Sie eine solche Abmahnung der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA erhalten? Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Hilfe zur Verfügung - bundesweit! Ihre Abmahnung sollte unbedingt auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden.

Wichtig ist, dass Sie eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren sollten! Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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