Abmahnung der Kanzlei C-Law GbR wegen des Films "Saw Butchery" im Auftrag der Savoy Film GmbH

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Und plötzlich ist eine urheberrechtliche Abmahnung auch bei Ihnen im Briefkasten gelandet ...

Berichten zufolge mahnt die Kanzlei C-Law GbR eine Urheberrechtsverletzung dem Thriller „Saw Butchery“ ab. Dieser soll über einschlägige Online-Tauschbörsen bzw. Peer-to-Peer Netzwerken (p2p) verbreitet worden sein.

In dem Abmahnschreiben wird den betroffenen Internetnutzern vorgeworfen, den Thriller illegal, unter Verstoß gegen Urheberrechte, aus dem Internet heruntergeladen und sodann Dritten über Filesharingbörsen zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 850,- € sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Was können Sie nun tun?

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.
Allerdings: Reagieren Sie, auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommen kann.

Die geforderte Unterlassungserklärung sollte in der Ihnen vorgegebenen Form nicht abgegeben werden. Die Erklärung sollte in jedem Falle modifiziert werden – auch dann, wenn Sie nicht für den Verstoß verantwortlich sind. Warum: weil der Streitwert sinkt und eine gerichtliche Auseinandersetzung erheblich günstiger zu führen sein wird.

Sie schulden keinen Schadenersatz, wenn Sie die Vermutung widerlegen können, Täter zu sein. Dies gelingt oftmals bereits dann, wenn ein anderer Erwachsener im Haushalt lebt. Auch haftet der Anschlussinhaber nicht automatisch als Störer. Der BGH setzt eine Verletzung von Prüfungspflichten voraus, die erst zu einer Haftung führt.

Ob eine Haftung letztlich besteht, ist daher von Fall zu Fall festzustellen. Hier sollte eine sachkundige Beratung erfolgen. 

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und für Ihre Vertretung bundesweit zur Verfügung.

Uns finden Sie unter http://www.ra-juedemann.de. 

Ihr

Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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