Abmahnung der Kanzlei Gramm, Lins & Partner im Auftrag der Schnuller GmbH

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Abmahnung der Kanzlei Gramm, Lins & Partner im Auftrag der Schnuller GmbH – Vorwurf: Verstöße gegen das UWG auf eBay

Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Gramm, Lins & Partner im Auftrag der Schnuller GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist folgender Vorwurf:

Unsere Mandantschaft soll innerhalb diverser eBay-Angebote mit einem Preis geworben haben, der niedriger als der tatsächliche Kaufpreis gewesen sein soll. Hierfür ursächlich soll der Umstand sein, dass unsere Mandantschaft innerhalb eines Angebotes verschiedene Auswahlalternativen angeboten habe, die jeweils unterschiedliche Preise hätten. Ebay zeige innerhalb der Suchergebnisse jedoch immer nur den niedrigsten Preis an, welches eine irreführende Preisgestaltung in Form der „Lockvogelwerbung“ i. S. d. §§ 3, 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG darstelle.

Unter dem Begriff der „Lockvogelwerbung“ versteht man die Tatsache, dass einzelne Produkte mit einem besonders günstigen Preis beworben werden, um potentielle Kunden dazu zu animieren, sich mit den Angeboten des Verkäufers näher zu befassen. Das Ziel des Verkäufers soll hierbei sein, dass der Kunde das gesamte Sortiment als besonders preisgünstig ansieht, während dies in Wirklichkeit nur auf einzelne Artikel zutreffen mag.

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten? In Ihrem konkreten Einzelfall sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Es muss geprüft werden, ob die Vorwürfe tatsächlich zutreffend sind oder nicht.

Im Abmahnschreiben wird unsere Mandantschaft sodann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Außerdem stünden der Gegenseite Auskunftsansprüche und Schadensersatzansprüche zu. Des Weiteren wird von unserer Mandantschaft der Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.141,90 € gefordert.

Beachten Sie folgende Hinweise, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben:

Ihre Abmahnung muss stets unter Beachtung Ihres Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall! Die Gegenseite könnte dann eine Einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. Diese wäre mit weiteren Kosten für Sie verbunden.

Wir raten jedoch auch dringend davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Stattdessen sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, in der keine pauschale Vertragsstrafe festgelegt wird, sondern die den sogenannten „Hamburger Brauch“ beinhaltet. Hierbei würde die Vertragsstrafe für jeden Einzelfall individuell festgesetzt werden und könnte im Streitfall von einem Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit oder Höhe überprüft werden.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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