Abmahnung der Kanzlei Grünecker | GANT AB
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Die Kanzlei Grünecker aus München verschickt für die GANT AB aus Stockholm eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Empfänger der vorliegenden Abmahnung wird vorgeworfen, dass er auf der Handelsplattform eBay Bekleidungsstücke anbietet und verkauft, die mit einem Zeichen versehen sind, die den Originalmarken von GANT identisch nachempfunden sind. Auch auf der Verpackung soll das Zeichen zu finden sein.
Bei den Bekleidungsstücken soll es sich nach einer Überprüfung von GANT AB um Fälschungen handeln.
Das Unternehmen GANT AB ist Inhaberin der Markenregistrierungen „GANT“ und dem „GANT-Wappen“. Der Abgemahnte hat insoweit keine Berechtigung Produkte anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen, welche Zeichen aufweisen, die identisch zu den Markenrechten von GANT sind.
Folglich wird dem Mandanten eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen.
Forderung der Abmahnung:
Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geltend gemacht. Darüber hinaus wird die Auskunft über die Dauer und Umfang der Markennutzung begehrt.
Schließlich wird ein Schadensersatz, die Kosten des Testkaufs sowie die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten begehrt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
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