Rechtstipp vom 13.08.2012

Abmahnung der Kanzlei HWK aus Maxhütte für Binary Services (Facebook-Abmahnung)

Die Kanzlei HWK aus Maxhütte-Haidhof verschickt Abmahnungen für die Firma Binary Services. Gerügt werden fehlende Anbieterkennzeichnungen auf Facebook. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der Anwaltskosten in Höhe von 265,70 Euro.

Muss eine gewerbliche Facebook-Seite ein Impressum enthalten? Die Antwort fällt recht knapp aus: Ja! Das wird durch § 5 TMG geregelt.

Trotzdem sollte man nicht gleich den Kopf in den Sand stecken und voreilig handeln. Viele Fragen müssen geklärt werden, um zu dem Ergebnis zu kommen, ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist oder nicht. Zentrale Frage dabei ist stets, ob ein sog. konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Abmahner und dem Abgemahnten besteht. Dies liegt im Prinzip nur dann vor, wenn sich beide Parteien an denselben Abnehmerkreis richten und beide auf dem gleichen zeitlichen und räumlichen Markt tätig sind.

Ferner enthalten vorformulierte Unterlassungserklärungen in der Regel einige Regelungen, die so keinesfalls unterzeichnet werden sollten. Man sollte immer bedenken, dass Unterlassungserklärungen 30 Jahre lang Gültigkeit haben. Daher sollten Unterlassungserklärungen auch so formuliert werden, dass ein Verstoß gegen diese unwahrscheinlich ist. Verstößt man nämlich gegen Unterlassungserklärungen, werden erhebliche Vertragsstrafen fällig.

Lassen Sie sich also auf jeden Fall anwaltlich beraten, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Unsere Kanzlei vertritt bundesweit viele Internethändler und Inhaber von Onlineshops erfolgreich gegen Abmahnungen. Gerne stehen wir Ihnen unter unserer Kanzleinummer 0221-789 529 80 telefonisch für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.


Bewertung
17 von 20 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren
Empfehlen Sie diesen Rechtstipp

Neue Kommentare

Recht und Technik von TomPH am 05.11.2012 03:09

Facebook Impressum ja, was aber wenn die Technologie nicht mitspielt? Es gibt viele Seite, welche mit HTML / iFrame Tabs ausgestattet sind und eine Impressum Seite aufweisen. Was aber, wenn ich diese mit einem Android Smartphone betrachte? Hier verschwinden die Tabs auf einmal. Was dann? Wo ziehen wir die Grenzen? Was ist, wenn jemand noch einen Browser der ersten Generation verwendet? Hier zeigt der Gesetzgeber keine klare Linie und die Webseiten Besitzer sind Abmahnungen "ausgeliefert".

Alle Kommentare zu diesem Rechtstipp