Die Kanzlei Paulus Rechtsanwälte aus Berlin mahnt aktuell angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Lied „Ilhama - Bei mir bist Du scheen" ab. Rechteinhaber ist die Firma Grafton Hold LLP.
Der Titel befindet sich auf dem German Top 100 Single Chartcontainer. Lieder, die sich auf einem Chartcontainer befinden und abgemahnt werden, sind besonders tückisch, weil hier im Regelfall mit einer erheblichen Zahl von Folgeabmahnungen zu rechnen ist. In einem Singlechartcontainer befinden sich in einer Datei 100 Lieder. 10 bis 15 Folgeabmahnungen können durchaus vorkommen. Mit der richtigen Reaktion nach Erhalt der ersten Abmahnung kann man aber derartige Folgeabmahnungen im Vorfeld verhindern.
Je nach Einzelfall kann sich die Abgabe von sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen empfehlen. Vorbeugende Unterlassungserklärungen können dafür sorgen, dass etwaige Folgeabmahnungen jedenfalls nicht eine Forderung der Abmahnkosten nach sich ziehen. Hinsichtlich des konkret abgemahnten Liedes durch die Kanzlei Paulus sollte die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterzeichnet werden. Diese stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar. Vielmehr dürfte sich die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung empfehlen.
Gerne können Sie uns telefonisch erreichen, wenn Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben. Wir helfen Ihnen selbstverständlich schnell und zu einem fairen Festpreis. Ferner können wir dafür sorgen, dass Ihnen ein Großteil möglicher Folgeabmahnungen erspart bleibt.
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