Die Kanzlei Reichelt, Klute und Aßmann mahnt im Auftrag einer polnischen Firma namens Techland
Sp. z. o. o. wegen angeblicher Verstöße gegen das Urheberrecht ab. Gegenstand der Abmahnung ist
die angebliche Verletzung von Urheberrechten an dem Computerspiel „Call of Juarez - Bound in
Blood".
Auffällig ist zunächst, dass der Abmahnung keine Vollmacht beigefügt ist. Aufgrund
der Tatsache, dass das Spiel in Deutschland von der Firma UBI Soft vertrieben wird, bestehen an der
Urheberschaft der polnischen Firma erhebliche Zweifel. Im Falle eines Prozesses müsste die
Urheberschaft durch die Firma Techland nachgewiesen werden.
Des Weiteren wird in dem
Abmahnschreiben behauptet, dass in dem Auskunftsverfahren vor dem LG Köln nach § 101 Abs. 9 UrhG
zugleich die Rechteinhaberschaft der Firma festgestellt worden sei. Dies ist jedoch rechtlich nicht
möglich. Das Auskunftsverfahren dient lediglich der Anschlussinhaberermittlung des letztendlich
Abgemahnten. Eine rechtliche Feststellung der Rechteinhaberschaft ist einem solchen Verfahren fremd.
Es sollte daher darauf bestanden werden, dass die Rechteinhaberschaft der Firma nachgewiesen
wird.
Abschließend kann nur davor gewarnt werden, die beigefügte Unterlassungserklärung
ungeprüft zu unterzeichnen, da hierdurch eine vertragliche Bindung von 30 Jahren ausgelöst wird.
Insbesondere wird durch die Unterzeichnung der Erklärung ein Schuldanerkenntnis abgegeben, den
geltend gemachten Betrag von 482, 00 € zu bezahlen. Eine Erklärung sollte daher nur in
modifizierter Form abgegeben werden.
Es sollte daher unbedingt fachkundiger Rat durch einen in
diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalt eingeholt werden. Dieser wird sodann unter Berücksichtigung
der individuellen Lage des Falles gemeinsam erörtern, wie gegen die Abmahnung vorgegangen werden
soll.
Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei bei Fragen rund um das Filesharing bundesweit zur
Verfügung. Für weitere Informationen siehe auch
www.kanzlei-heidicker.de oder
www.kanzlei-abmahnung.com
Des Weiteren ist unsere Kanzlei vornehmlich in den Bereichen des
Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht tätig. Dabei vertreten wir unsere Mandanten sowohl
bei Erhalt von Abmahnungen als auch bei deren Durchsetzung.
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