Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner für die TV-Serie "The Walking Dead"

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Von wem wird abgemahnt?

Im heute besprochenen Fall handelt es sich um Abmahnungen von den Rechtsanwälten Sasse & Partner aus Hamburg für die WVG Medien GmbH. Konkret versendet die Kanzlei Sasse & Partner mittlerweile schon seit mehreren Jahren Abmahnungen für vermeintliche Urheberrechtsverstöße durch Filesharing in Bezug auf die Fernsehserie „The Walking Dead“.

Aktuell wird die beliebte Serie „The Walking Dead“ auf dem Fernsehsender RTL2 ausgestrahlt, weshalb meines Erachtens auf die Abmahngefahr hingewiesen werden sollte. Auch wenn es ärgerlich sein kann, eine Folge verpasst zu haben, sollten Serienfans sich bitte davor hüten, sich einzelne Serienfolgen über illegale Filesharing-Plattformen zu „besorgen“. Dies kann im Einzelfall sehr schnell ziemlich teuer werden.

2. Was verlangen die Abmahner?

Mit der Abmahnung macht die Kanzlei Sasse & Partner vermeintliche urheberrechtliche Ansprüche der WVG GmbH geltend.

Den Abmahnungsempfängern wird vorgeworfen, eine oder mehrere Serienfolgen der beliebten TV-Serie „The Walking Dead“ aus dem Internet über eine so genannte Onlinetauschbörse (Filesharing) heruntergeladen bzw. für andere Personen damit gleichzeitig zum Download bereitgehalten zu haben.

Der Empfänger des Abmahnschreibens wird regelmäßig aufgefordert, innerhalb einer sehr kurzen Frist (oft nur wenige Tage), eine Unterlassungserklärung gegenüber den Abmahnern abzugeben. Nicht selten ist der Abmahnung eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt.

Weiterhin wird ein nicht unerheblicher Pauschalbetrag (Abmahnkosten) verlangt.

Vorsicht: Bitte zahlen Sie weder anstandslos den geforderten Geldbetrag, noch unterschrieben Sie eine von den Abmahnern vorformulierte Unterlassungserklärung!

3. Ich habe eine Abmahnung erhalten, was nun?

Für konkrete Ratschläge und Handlungsempfehlungen in Ihrem Fall müsste Ihr konkreter Fall erst einmal untersucht werden.

In erster Linie ist natürlich zu prüfen, ob überhaupt eine Urheberrechtsverstoß vorliegt.

Ohne nachweisbaren Urheberrechtsverstoß bräuchten Sie nämlich theoretisch überhaupt nicht zu reagieren, außer die Forderung kurz schriftlich zu bestreiten. Ob aber ein Verstoß vorliegt müsste - wie bereits gesagt - geprüft werden.

Auch bei einer berechtigten Abmahnung (also wenn der Verstoß vorliegen sollte), lassen sich dennoch oft mit Hilfe einer entsprechenden anwaltlichen Argumentation die geforderten Abmahnkosten deutlich senken.

Bei Erhalt einer Abmahnung empfehle ich stets folgendes Vorgehen:

  1. Bitte weder telefonisch noch schriftlich Kontakt zur Gegenseite herstellen
  2. Keinesfalls die zusammen mit der Abmahnung übersendete Unterlassungserklärung unterschreiben
  3. Die gesetzten Fristen einhalten
  4. Noch vor Fristablauf anwaltlichen Rat einholen

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner wegen „The Walking Dead“ erhalten. Die Kanzlei Dr. Newerla hilft Ihnen gerne weiter. Wir kennen die Abmahner und wissen daher genau, was zu tun ist.

Bei Interesse können Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Senden Sie uns das Abmahnschreiben gerne per E-Mail zu, das erleichtert uns die Einarbeitung. Im Anschluss können wir dann das weitere Vorgehen ganz in Ruhe besprechen.

Fragen Sie auch nach meinen günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsabwehr.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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