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Abmahnung der Kanzlei Sasse wegen The Walking Dead

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Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei:

  • Sasse & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, mit Sitz in Berlin, München und Hamburg,

erhalten, in der man Ihnen eine Urheberrechtsverletzung im Internet vorwirft? Sasse & Partner Rechtsanwälte mahnen derzeit im Auftrag der WVG Medien GmbH aus Hamburg wegen der Urheberrechtsverletzung am Filmwerk „The Walking Dead“, Staffel 5, ab.

Beim sog. „Filesharing“ oder „Streaming“ lauern rechtliche Fallen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie nicht den Kopf verlieren und die beigefügte Unterlassungserklärung nicht vorschnell und ohne nähere Prüfung unterschreiben. Schließlich verpflichten Sie sich mit einer solchen Erklärung möglicherweise zu unabsehbaren Folgen. Insbesondere darin enthaltene Vertragsstrafenregelungen können auch noch Jahre später enorme Kostenrisiken nach sich ziehen.

Ob die seit Herbst 2013 neu geregelte gesetzliche Begrenzung der außergerichtlichen Anwaltskosten der Abmahnkanzlei auf 147,56 € in Ihrem Fall Anwendung findet oder wie Sie sich gegen unberechtigte Abmahnungen erfolgreich wehren und in sonstigen Fällen die Kostenrisiken in Ihrem Einzelfall so weit wie möglich reduzieren können, dazu beraten und vertreten wir Sie gern.

Wir möchten Sie auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung von Familienangehörigen im Haushalt aufmerksam machen: Der BGH hat dazu folgendes entschieden:

Keine Haftung des Internetanschlussinhabers für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 8.1.2014 (Az. I ZR 169/12) entschieden, dass ein Inhaber eines Internetanschlusses nicht für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen in seinem Haushalt haftet, wenn der Inhaber bisher keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass der volljährige Familienangehörige den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht.

Damit hat der BGH seine Rechtsprechung in dieser Fallkonstellation präzisiert und eine vergleichbare Entscheidung wie für die Haftung bei minderjährigen Familienangehörigen (sog. Morpheus-Urteil des BGH) eingeführt.

Also bevor nichts passiert ist und insbesondere bislang noch keine Abmahnung zugegangen ist, müssen Sie Ihre Familienangehörigen nicht überwachen oder sonstige besondere Maßnahmen zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen ergreifen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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