Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH an dem Filmwerk: „Riddick – Überleben ist seine Rache"

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Am 09.04.2014 erreichte uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk: „Riddick – Überleben ist seine Rache“, an dem die Universum Film GmbH die Rechte innehat.

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, durch ein öffentliches Zugänglichmachen im Rahmen einer Internettauschbörse die Rechte der Universum GmbH verletzt zu haben.

Vielen Benutzern von Tauschbörsen ist oft nicht bewusst, dass sie das Werk durch den vorgenommenen Download auch gleichzeitig anbieten. Dies ist jedoch die Eigenart der sog. Tauschbörsen, da im Moment des Downloads auch automatisch ein Angebot der Datei stattfindet.

Genau an dieser Stelle geschieht jedoch die abmahnfähige Urheberrechtsverletzung, da es nur dem Urheber bzw. Rechteinhaber gestattet ist, „sein“ Werk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Von dem Adressaten der Abmahnung wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00€ verlangt.

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt von folgenden Fragen ab:

Trifft der vorgeworfene Verstoß zu?

Wenn ja, wer hat diesen begangen? Der Abgemahnte selbst, oder ein Dritter?

Erfolgte der Verstoß im privaten oder gewerblichen Bereich, beispielsweise im Rahmen einer Firma, Gastwirtschaft, Hotel etc.?

Waren es die Kinder? Minderjährig/Volljährig?

Die Ehegatten?

Liegt eine Wohngemeinschaftskonstellation vor?

Kann der Verstoß ausgeschlossen werden, weil eine längere Abwesenheit des Anschlussinhabers oder weiterer Zugriffsberechtigter gegeben war?

Könnten weitere Urheberrechtsverletzungen in Betracht kommen?

Es gibt viele Konstellationen, deren Behandlung einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt vorbehalten bleiben sollte. Dieser wird wissen und Ihnen relativ schnell sagen können, wie die Erfolgschancen einer Verteidigung aussehen. Diese reichen regelmäßig von der vollständigen Zurückweisung der Forderung bis hin zur vergleichsweisen Regelung der Angelegenheit, die in nahezu allen Fällen möglich ist. Zu einer vollständigen Beratung gehört auch unbedingt die Besprechung von Folgerisiken.

Werden Sie misstrauisch, wenn Ihnen beispielsweise geraten wird, einen Betrag von 100,00 € zu leisten, da sich die Sache dann schon erledigen würde. Dies ist häufig im Internet und einschlägigen Foren zu lesen. Wir wissen, dass eine solche Vorgehensweise nicht selten im gerichtlichen Verfahren endet, was vermieden werden sollte und nicht sein muss.

Wir haben bereits mehrere hundert Mandanten gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vertreten und wissen daher, worauf es in der Sache ankommt.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehre tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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