Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer: Vorwurf der Verbreitung des Films „Der Hobbit: Smaugs Einöde“

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer: Vorwurf der Verbreitung des Films „Der Hobbit: Smaugs Einöde“ in einer Tauschbörse

Wir erhielten kürzlich eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer zur rechtlichen Überprüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. In der Abmahnung wird eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Film „Der Hobbit: Smaugs Einöde“, an dem die Warner Bros. Entertainment GmbH die Rechte innehat, vorgeworfen. Konkret beinhaltet die Abmahnung den Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung in einer Tauschbörse.

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung eines Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 € gefordert.

Achtung:

Von dem Abgeben einer standardisierten modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet wird dringend abgeraten! Ohne anwaltliche Beratung ist eine solche Erklärung unter Umständen nicht auf Ihren Einzelfall hin zugeschnitten. Eine Folge kann sein, dass die abmahnende Kanzlei diese Erklärung nicht annimmt und ggf. gerichtlich gegen Sie vorgeht.

Sie sollten sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt in Ihrem Einzelfall beraten lassen, ob die Ansprüche berechtigt sind. In der Rechtsprechung haben sich einige haftungsausschließende Sachverhaltskonstellationen herauskristallisiert, die evtl. in Ihrem Fall zum Tragen kommen könnten.

Sollte der Vorwurf berechtigt sein, lassen sich erfahrungsgemäß außergerichtliche Vergleiche zur Vermeidung eines Rechtsstreites unter der Bedingung einer Kostenreduzierung schließen.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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