Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „San Andreas“

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Die bereits seit Jahren bekannte Kanzlei Waldorf Frommer verschickt derzeit Abmahnungen für den Film „San Andreas“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH. In diesem Katastrophenfilm mit Dwayne Johnson in der Hauptrollte geht es um die Bedrohung durch ein Erdbeben, welches die Städte Los Angeles und San Francisco zerstören könnte. Der Film soll in sog. Filesharing-Netzwerken aufgetaucht sein, die von den Abmahnungen Betroffenen werden hierfür nun durch Waldorf Frommer verantwortlich gemacht. Die Kanzlei fordert sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung als auch die Zahlung von 915 Euro zur Beilegung der Sache.

Solche Filesharing-Abmahnungen sind lange bekannt: Ihnen liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Filmwerkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft! Sie erklären andernfalls, dass Sie für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind und gehen eine vertragliche Verpflichtung für die nächsten 30 Jahr ein. Hierdurch können sie dann zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten aufgefordert werden.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind, über den das Werk im Internet angeboten wurde. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eventuelle darüberhinausgehende geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail in Verbindung setzen.


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