Veröffentlicht von:

Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. durch die CBH Rechtsanwälte

  • 1 Minuten Lesezeit

Aktuell vertrete ich eine Mandantschaft gegen eine urheberrechtliche Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. Die Abmahnung wurde durch die CBH Rechtsanwälte ausgesprochen. Hintergrund der Abmahnung soll eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an Produktbildern sein.

Die Abmahnung betrifft die Veröffentlichung eines Produktbildes einer Jacke der Marke „Schmuddelwedda“ über die die Plattform www.kleinanzeigen. Der Mandantschaft wird aufgrund der Verkaufs- und Angebotshistorie die Nutzung des Produktbildes im gewerblichen Umfange vorgeworfen.

Forderungen:

  • Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Abmahnkosten in Höhe von 450,05 € (4.000,00 € Streitwert)
  • Noch nicht bezifferter Lizenzschadensersatz

In der Regel trifft der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung leider zu. Das primäre Ziel der Verteidigung ist daher in der Minimierung der Kosten zu sehen.

ACHTUNG!

Die Gegenseite verlangt Auskunft über die Dauer der Verwendung der Bilder. Diese Auskunft dient dem Zweck, dass die Gegenseite zusätzlich einen Lizenzschadensersatz einfordern wird. Meiner Erfahrung mit der Gegenseite nach, lassen sich die Forderungen im Vergleichswege erheblich reduziert.

Abmahnung erhalten?


DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz

Expertentipps:


  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!

Kostenlose Ersteinschätzung

  • Abmahnung per E-Mail an info@dregeriplegal.de übersenden
  • Schnelle und kostenlose Ersteinschätzung per E-Mail



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dirk Dreger

Beiträge zum Thema