Die Purzel Video GmbH lässt durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte Abmahnungen wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter pornografischer Werke in Internettauschbörsen aussprechen. Hintergrund der Abmahnungen ist die Behauptung es wäre in einer so genannten Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes Material in Form pornografischer Werke unberechtigt zum Upload zur Verfügung gestellt worden. Dieser urheberrechtliche Verstoß soll durch eine Antipiracy-Firma beweissicher dokumentiert worden sein.
Abgemahnt wurden zum Beispiel folgende Filme:
- Amateur Piss Nr. 3
- Anal Qual Nr. 5
- Casting Girls 3
- Dicke Lippen Kleine Löcher Nr. 5
- Drunken zugeritten 3
- Ficken und Schlucken ... Ist meine Welt
- Gewichste Muschi 2 - Purzel 09
- Ich brauche das Geld. Purzel hilft Nr. 27
- Ich bin jung und brauche das Geld Purzel hilft Nr. 13
- Ich bin jung und brauche das Geld Purzel hilft Nr. 26
- Masturbation Nr. 10
- Purzel Video Trailer 6
- Schlafend gefickt Nr. 3
- Sleeping Girls Nr. 3
- Sommerträume junger Mädchen
Die Kanzlei Schuleberg und Schenk Rechtsanwälte fordert für Purzel Video die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung für jede zukünftige Rechtsverletzung an die Purzel Video GmbH EUR 5.001,-- zu zahlen und grundsätzlich die Zahlung einer pauschalen Summe in Höhe von regelmäßig EUR 1.560,-- für Schadenersatz, Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts und Ermittlung der Daten.
Der hauptsächliche Grund, auch wenn die Urheberrechtsverletzung über den Anschluss erfolgt sein kann, weshalb eine anwaltliche Begleitung erforderlich scheint ist der, dass die geforderte Unterlassungserklärung, welche eine Verpflichtung für 30 Jahre bedeutet, nicht ungeprüft und modifiziert unterzeichnet werden sollte. Vor diesem Hintergrund sollte auch nicht eine Standartvariante aus dem Internet verwandt werden. Um Folgeabmahnungen zu vermeiden und die Angelegenheit kurzfristig und möglichst kostengünstig zu erledigen empfiehlt sich die Einholung eines kompetenten Rechtsrats. Häufig gelingt es entweder gelingt die Forderung abzuwehren oder das die Gegenseite zumindest auf einen Teil der geforderten Zahlung verzichtet.
Zudem empfiehlt sich vorliegend eine anwaltliche Beratung, da der Tausch der besagten Filme regelmäßig nicht nur eine Urheberrechtsverletzung, sondern auch den Tatbestand des § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) verwirklicht.
Wir bieten Ihnen an, dass wir Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten, in welcher Form, mit welchen Kosten, welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten wir in Ihrem Fall tätig werden können. Aktuelle Informationen über die Hintergründe, weitere Entwicklung in diesem Fall und Hinweise auf die weitere Vorgehensweise finden Sie hier: www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/purzel-schulenberg.htm .
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