Abmahnung der RAe Schalast & Partner für DigiProtect "Kool Savas - Auara"

Rechtsgebiete: Markenrecht & Urheberrecht, IT-Recht, Urheberrecht
Rechtstipp vom 18.01.2012

Die Rechtsanwälte Schalast & Partner aus Frankfurt verschicken derzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH in Frankfurt.

Die mir vorgelegte Abmahnungen beziehen sich u. a. auf das Musikwerk „Kool Savas - Aura" das Bestandteil eines sogenannten Chartcontainers „Top 100 Single Charts" enthalten sein soll. Auf 8 Seiten inklusive eines Beschlusses des Landgericht München wird dem Abgemahnten der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung gemacht und der Eindruck erweckt, alle Tatsachen wären beweissicher erhoben und das Verschulden des Abgemahnten nachgewiesen.

Zur gütlichen Beilegung der Angelegenheit wird ein Vergleichsbetrag i. H. v. 550,- € nebst Abgabe einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Für „Schnellzahler" wird ein ermäßigter Betrag i. H. v. 430,00 € angeboten (...das erinnert an den „Frühbucherrabatt"...).

Wenn Ihnen das Ganze komisch vorkommt und Sie sich über die für Ihren individuellen notwendigen nächsten Schritte informieren wollen, dürfen Sie mich gerne für eine kurze unverbindliche Vorabinformation anrufen oder eine E-Mail schicken.

Zur eigenen Sachverhaltsaufklärung rate ich Ihnen zunächst, zu überprüfen, ob Ihr Internetanschluss gegen unberechtigte Zugriffe von außen ausreichend geschützt ist. Beachten Sie auch das angegebene Logdatum sowie die angegebene Uhrzeit und überprüfen Sie, ob Sie zu dieser Zeit als Täter in Frage kommen. Mögliche Handlungsoptionen lassen sich kurzfristig klären, sodass auch innerhalb der meist sehr kurzen Fristen reagiert werden kann.

Ganz allgemein empfehle ich:

In den meisten Fällen ist es angeraten, dem Unterlassungsanspruch durch die Abgabe einer sogenannten „modifizierten" Unterlassungserklärung zu begegnen, um einer sonst drohenden Eilentscheidung im Wege der einstweiligen Verfügung zu entgehen. In dieser Unterlassungserklärung sollte darauf geachtet werden, dass Sie hierin nur das erklären, was rechtlich tatsächlich geboten ist.

Ob Sie tatsächlich ein Verschulden trifft und ob Sie sich ggfs. schadensersatzpflichtig gemacht haben, sollte jeweils im Einzelfall geklärt werden

Für die Höhe einer etwaigen Schadensersatzpflicht kommt es nicht zuletzt auch auf Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an; auch dies sollte bei den jeweiligen Handlungsoptionen berücksichtigt werden.

Sollten Sie sich die Beratung durch einen Anwalt nicht leisten können, fragen Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Amtsgericht nach einem „Beratungsschein".

Bei Fragen fragen:

Rechtsanwalt Max Jelinek

Mobil: 0173 9590717

Telefon: 08075 2989710

Mail: office@imkki.de


Bewertung
4 von 8 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
ja nein
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren   
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert