Im Namen der Autodata Ltd. mahnt die Karlsruher Kanzlei Nümann &
Lang derzeit Teilnehmer von sog. Internettauschbörsen (z.B. eDonkey, Shareaza, eMule, Vuze
oder BitTorrent) wegen Verstößen gegen das Urheberrecht ab.
Gegenstand der Abmahnung ist die
Computersoftware „Autodata CD2" der Firma Autodata Ltd. aus England, die sich
durch die Firma Fust, Wever & Co. GmbH vertreten lässt. Die Firma Fust, Wever &
Co. GmbH ist die exklusive Lizenznehmerin der Autodata Ldt. für den Vertrieb von „Autodata CD2"
in Deutschland.
Die Daten des Betroffenen sind im Zuge eines staatsanwaltlichen
Ermittlungsverfahrens über die Zuordnung der IP-Adresse ermittelt worden.
Zu beachten ist
bei den bezeichneten Filesharing-Systemen, dass derjenige, der sich eine Datei von einem anderen
herunterlädt, diese zugleich auch für jeden anderen Nutzer des Netzwerks zur Verfügung stellt
(sog. Upload). Dieses Zurverfügungstellen stellt jedoch eine öffentliche Zugänglichmachung ohne
Berechtigung dar und ist urheberrechtlich verboten (§ 106ff UrhG).
Gegen
einen solchen Verstoß richtet sich die Abmahnung der Kanzlei Nümann & Lang. Dabei werden zunächst
ausführliche Bemerkungen zur Rechtslage gemacht, welche dem Empfänger seinen Rechtsverstoß
umfassend vor Augen führen sollen. Dass dabei Entscheidungen zitiert werden, die ungünstig für
den abgemahnten Anschlussinhaber ausfallen, sollte bei einem von den Anwälten der Rechtinhaber
verfassten Schreiben nicht weiter überraschen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der
Abgemahnte die entstandenen Kosten gemäß § 97a Abs.1 UrhG zu erstatten hat. Zur
Abgeltung sämtlicher Ansprüche (Rechtsanwaltskosten, Ermittlungskosten und Schadensersatz) wird
die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von EUR 3.261 angeboten.
Diese
Vereinbarung gelte nur für die ermittelte Urheberrechtsverletzung und nicht für andere Handlungen
im Zusammenhang mit dem ermittelten Upload, z.B. das „Cracken" des Programms oder den Upload über
einen anderen Anschluss.
Grundsätzlich besteht im Falle einer tatsächlich begangenen
Rechtsverletzung zwar ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers. Sie sollten aber unbedingt einen
fachkundigen Anwalt einschalten, damit die Unterlassungserklärung abgeändert wird. In der
konkreten Fassung handelt es sich dabei faktisch um ein Schuldanerkenntnis, das Sie unter Umständen
30 Jahre bindet. Dieses Haftungsrisiko sollten Sie unbedingt vermeiden.
Auch
kann sich auf diesem Wege der geforderte Pauschalbetrag unter Umständen mindern
lassen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Nümann &
Lang erhalten haben können Sie sich jederzeit an uns wenden. Gemeinsam erarbeiten wir eine
individuelle Verteidigungsstrategie.
Mehr zum Thema Abmahnung finden Sie auf unserer Seite
www.haftungsrecht.com.
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