Im Namen der Autodata Ltd. und des Künstlers Matthew Tasa
mahnt die Karlsruher Kanzlei Nümann & Lang derzeit Teilnehmer von sog.
Internettauschbörsen (z.B. eDonkey, eMule, BitTorrent) wegen Verstößen gegen das Urheberrecht
ab.
Internetnutzer nehmen an solchen Plattformen teil, um so von anderen Usern Datenmaterial
herunterladen zu können, idR Musik, Filme, Computer Programme. Jedoch ist bei diesen Tauschbörsen
zu beachten, dass derjenige, der sich eine Datei von einem anderen herunterlädt, diese zugleich
auch für jeden anderen Nutzer des Netzwerks zur Verfügung stellt (sog. Upload). Dieses zur -
Verfügung - stellen stellt jedoch eine öffentliche Zugänglichmachung ohne Berechtigung dar und
ist urheberrechtlich verboten (§ 106ff UrhG).
Gegen einen solchen Verstoß richtet sich die
Abmahnung der Anwälte Nümann & Lang. Dabei werden in der Abmahnung zunächst
ausführliche Bemerkungen zur Rechtslage gemacht, welche dem Empfänger seinen Rechtsverstoß
umfassend vor Augen führen soll. Dass dabei Entscheidungen zitiert werden die ungünstig für den
Abgemahnten sind, sollte bei einem von den Anwälten der Rechtinhaber verfassten Schreiben nicht
weiter überraschen.
Als nächstes folgt dann eine detaillierte Auflistung über die
Ansprüche, die den Urheberinhabern bei einem Verstoß zustehen und den damit verbundenen Kosten.
Dabei errechnen die Anwälte Nümann & Lang leicht eine Summe von über tausend Euro, welche sich
aus Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten zusammensetzt.
Dem durch die hohen Summen und
die kurze Frist bereits eingeschüchterten Empfänger erscheint es da als ein Zeichen
ausgesprochener Kulanz, wenn ihm die Karlsruher Anwälte ein Vergleichsangebot vorlegen, dass ihm
Begleichung aller bestehenden Forderungen gegen Zahlung eines Einmalbetrages (ab EUR 450,00) und
Unterzeichnung einer bereits vorformulierten Unterlassungserklärung anbieten.
Hier ist
allerdings äußerste Vorsicht geboten! Das Ihnen angebotene Geschäft ist nämlich keineswegs so
gut, wie es auf den ersten Blick zu sein scheint: Insbesondere wird der Eindruck erweckt, dass es
sich bei der Unterlassungserklärung quasi um eine Nebensächlichkeit handele, so dass sie leicht
vorschnell unterzeichnet wird. Aber dieser Eindruck täuscht: In Wahrheit stellt die Ihnen
angetragene Unterlassungserklärung einen Vertrag dar, der Ihnen viele Verteidigungsmöglichkeiten
von vornherein nimmt und sie idR für 30 Jahre (!) bindet.
Zwar ist richtig, dass im Falle
einer Rechtsverletzung eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Sie sollten aber
unbedingt einen fachkundigen Anwalt einschalten, damit die Unterlassungserklärung abgeändert wird
und eben kein faktisches Schuldanerkenntnis mehr darstellt.
Auch kann sich auf diesem Wege der
von Ihnen geforderte Pauschalbetrag unter Umständen mindern lassen.
Sollten auch Sie eine
Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Nümann & Lang erhalten haben können sie sich
selbstverständlich jederzeit an uns wenden, damit wir gemeinsam mit Ihnen eine individuelle
Verteidigungsstrategie ausarbeiten können.
Mehr zum Thema Abmahnung finden Sie auf unserer
Seite www.haftungsrecht.com.
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