Abmahnung der Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner iAd Louis Vuitton

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Markenrechtliche Abmahnung der Firma Louis Vuitton vom 05.01.2015 wegen des Kaufs einer Tasche durch die Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner.

Uns liegt eine neuerliche markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner vor, die im Auftrag der bekannten Modefirma Louis Vuitton eine vermeintliche Markenrechtsverletzung durch den Kauf eines Falsifikats (Tasche) rügen.

Laut Abmahnung soll im Rahmen eines Grenzbeschlagnahmeverfahrens eine am Hauptzollamt Dresden durchgeführte Überprüfung ergeben haben, dass unsere Mandantschaft eine Tasche mit dem Kennzeichen der Firma Louis Vuitton nach Deutschland einführen wollte. Bei der beschlagnahmten Tasche soll es sich um kein Originalprodukt der Firma Louis Vuitton handeln.

Zusätzlich zur Abgabe einer Zustimmungserklärung zur Vernichtung der Ware wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Darüber hinaus wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag für das Beschlagnahmeverfahren in Höhe von 200,00 € verlangt.

In der Abmahnung wird auf die bestehenden markenrechtlichen Eintragungen der Firma Louis Vuitton an der EU-Marke 000 015 610 „Louis Vuitton“ sowie auf die IR-Marke 986 207 (Bildmarke „Toile Damier“) hingewiesen.

Im Rahmen einer Vielzahl bearbeiteter Fälle hat sich herausgestellt, dass überwiegend kein Handeln im geschäftlichen Verkehr und somit auch keine Markenrechtsverletzung vorliegt. Nichtsdestotrotz sollte die Abmahnung nicht einfach ignoriert werden.

Lassen Sie sich am besten durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz im Fall des Erhalts einer solchen Abmahnung beraten.

Im Fall einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten.
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner.
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge.
  • Ruhig bleiben: Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung.
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung.
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar.
  • Bundesweite Vertretung.
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falls können Sie uns telefonisch erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sofern die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog. Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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