Abmahnung der Rechtsanwälte Sievers & Collegen für Nicki Leist an scheinprivate eBay-Händler

  • 2 Minuten Lesezeit

Der e-commerce-Kanzlei wurde eine Abmahnung der Rechtsanwälte Sievers & Collegen vorgelegt. Diese wettbewerbsrechtliche Abmahnung wurde im Auftrag des Herrn Nicki Leist aus Berlin ausgesprochen. Herr Nicki Leist vertreibt u. a. über seinen eBay-Shop pu_eva_encap insbesondere Modellautos und Sportschuhe.

Mit der uns vorliegenden Abmahnung wurde ein privater eBay-Verkäufer abgemahnt. Diesem wird vorgeworfen, er habe die Grenze zum gewerblichen Handeln überschritten und dabei die gesetzlichen Pflichtangaben nicht bereitgehalten. Solche Angaben sind insbesondere jene hinsichtlich des Widerrufsrechtes und der Anbieterkennzeichnung.

Grundsätzlich müssen wir anmerken, dass die Existenz von sog. scheinprivaten Händlern für gewerbliche Anbieter ein ernstzunehmendes Problem darstellt. Wir berichteten bereits über diese Thematik:

http://e-commerce-kanzlei.de/schein-private-ebay-haendler-bedrohen-den-fairen-wettbewerb-und-verbraucherschutz/

Doch nicht selten handeln diese scheinprivaten Anbieter vollkommen absichtslos, denn diesen ist meist die Grenze zum gewerblichen Handeln unbekannt. Auch über diese bestehende Problematik für private eBay-Händler haben wir bereits informiert. Einen ersten Überblick erhalten Sie hier:

http://e-commerce-kanzlei.de/rechtsblog/aktuelle-themen/ebay-haendler-noch-privat-oder-schon-gewerblich/

Sie wurden abgemahnt und wissen nun nicht, wie Sie sich verhalten sollten?

Zunächst heißt es Ruhe bewahren, um weitere Nachteile zu vermeiden. So müssen Sie beispielsweise unbedingt sicherstellen, dass vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Ihre Angebote rechtskonform überarbeitet und künftig nur unter Beachtung dieser Verpflichtung eingestellt werden.

Gleiches gilt im Übrigen natürlich auch für noch etwaig online stehende Angebote. Andernfalls laufen Sie Gefahr, wegen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung auf Zahlung der Vertragsstrafe in Anspruch genommen zu werden.

Sollten Sie zu allerdings zu Unrecht abgemahnt worden sein, so müssen die von der Gegenseite behaupteten Ansprüche abgewehrt werden. Hierzu gibt es diverse Möglichkeiten.

Wie verhält es sich im Fall der aktuellen Abmahnung?

In der vorliegenden Abmahnung des Herrn Nicki Leist wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Ausgleich der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren auf Basis eines Streitwertes in Höhe von 15.000 Euro verlangt. Es wird somit eine Gebührennote von 865,- Euro gefordert.

Allerdings stellte sich uns die Frage, wie groß der tatsächliche Umfang der Handelstätigkeit des Herrn Nicki Leist ist. Wir konnten beispielsweise nur eine marginale Anzahl von eBay-Bewertungen feststellen, was zunächst den Schluss auf eine ebenso geringe Handelstätigkeit zu lassen könnte. Bei zu umfangreicher Abmahntätigkeit im Verhältnis zur Handelstätigkeit wäre unter Umständen ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen anzunehmen. Wir werden diesbezüglich weiter ermitteln.

Aktuelle Informationen und Updates zu dieser Abmahnung finden Sie auch hier:

http://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-der-rechtsanwaelte-sievers-collegen-fuer-nicki-leist-wg-eBay-handel/

Haben Sie eine Abmahnung erhalten und bereits die geforderte Unterlassungserklärung und/oder den Rechtsanwaltsgebühren gezahlt?

Dann nehmen Sie trotzdem Kontakt mit uns auf – wir stellen Ihnen unverbindlich und kostenfrei weitere Informationen zur Verfügung.

Sind Sie aktuell betroffen?

Dann helfen wir Ihnen gerne bei der unmittelbaren Verteidigung gegen diese Abmahnung und bemühen uns auch im Falle einer berechtigten Abmahnung um eine wirtschaftlich und rechtlich faire Lösung für Sie. Nutzen Sie hierzu unsere erste, kostenfreie und unverbindliche Einschätzung Ihres Falles.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

www.e-commerce-kanzlei.de

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung:

Fax: 0221 / 4490 5738
Upload-Formular: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.

Notfall-Nummer: 0172 / 2083 111

Stand der Bearbeitung: 04/2016


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