Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH

Rechtsgebiete: Urheberrecht, Markenrecht & Urheberrecht, Musikrecht
Rechtstipp vom 26.11.2009

Auch wenn sich die Tipps zu ähnlich gelagerten Fällen inhaltlich gleichen, möchte ich auf folgendes hinweisen:

Die Münchener Kollegen Waldorf Rechtsanwälte mahnen derzeit wegen unerlaubter Verwertung gechützter Werke in sogenannten Tauschbörsen  im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab.

U.a. abgmahnt wird das Album von Bruce Springsteen „Working On A Dream“.

Den Abgemahnten wird die Möglichkeit eingeräumt ein gerichtliches Vorgehen abzuwenden. Durch  Zahlung eines Vergleichsbetrages von €UR 856,-. (RA- Kosten 506,-€ nebst Schadensersatz i.H.v. 350,-€).

Und natürlich wird, wie üblich, die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.

Bemerkenswerter Weise wird wie folgt formuliert:

„... zu unterlassen geschützte Werke von Unterlassungsgläubiger oder Teile daraus öffentlich zugänglich zu machen ...“

Unterlassungsgläubigerin ist wie oben erwähnt Sony Music - in der mitgelieferten Unterlassungserklärung würde man sich demnach bezüglich des „kompletten" Sonyrepertoires verpflichten!!!                  

Das eigentliche, vorher konkretisierte Album von Bruce Springsteen findet keine Erwähnung mehr und schon gar nicht die genaue Titelbezeichnung der darauf befindlichen Tracks.

Wir ersparen uns an dieser Stelle weitere rechtliche Ausführungen, die hier bereits von verschiedenen Kollegen ausführlich und mit den entsprechenden §§§ Entscheidungen, Beschlüssen und Urteilen belegt wurden.

Auch wenn es sich um sogenannte Massenabmahnungen handelt, die aus zusammenkopierten 10- bis 20seitigen Blättern bestehen, die oft nicht mal eine Originalunterschrift enthalten, sollte man das Ganze nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Jeder Einzelfall ist im Zweifel anders und gesondert zu beurteilen.

Grundsätzlich raten wir (nach dem ersten Schock) den Adressaten dazu zu reagieren. Oft sind es Eltern, die als Vertragspartner und IP-Inhaber in Anspruch genommen werden und gar nicht wissen worum es geht und wer oder was dafür verantwortlich ist. Im Zweifel wissen es die Kinder und deren Freunde, oder wer auch immer Zugang zum Rechner hat, selber nicht wie es dazu kommen konnte.

Achtung! Keine falsche Scham und keine Vorverurteilung der „Nutzer“, auch hier wird oft „von außen" betrogen oder etwa unberechtigt über ungeschütztes W-LAN „Unfug“ getrieben.

Bei dieser Gelegenheit sei die Frage erlaubt -„Ist Ihr W-LAN verschlüsselt“ und wissen Sie was bei der Nutzung von sogenannten Tauschbörsen bzgl. „download-upload“ Ihrer Daten quasi von Geisterhand passiert?

Bei den mir vorgelegten Fällen sind, von Einzelfällen abgesehen, die behaupteten  Urheberrechtsverletzung wenigstens möglich.

Daher hat die Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung grundsätzlich ihre Berechtigung, alleine schon, um einer ansonsten drohenden  teuren einstweiligen Verfügung vorzubeugen.

Ja, und auch die oft „superkurzen“ Fristen sind berechtigt und grundsätzlich einzuhalten.

ABER: ausgehend von den bisherigen uns vorgelegten Abmahnungen, niemals (!) die den Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben, sondern eine für den jeweiligen Einzelfall abgeänderte „modifizierte" Unterlassungserklärung

Wie das geht? Wir und andere spezialisierte Kollegen helfen Ihnen dabei mit Rat und Tat

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kollegen aus München (Berlin, Karlsruhe, Frankfurt...) erhalten haben, so können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns oder andere auf solche Fälle spezialisierten Kollegen wenden. Wir werden Ihre Interessen vertreten und helfen dabei, die geforderten Anwaltsgebühren und Schadensersatzsummen zu prüfen und abzuwehren  ggf.  wenigstens zu senken.

Erste Informationen und Unterstützung erhalten Sie auch in zahlreichen Internet-Foren Betroffener mit zum Teil wirklich sehr hilfreichen Tipps. Oder schon alleine auch auf dieser Rechtstipp-Seite von vielen meiner hochgeschätzten Kollegen.

Max Jelinek

Rechtsanwalt & Mediator

Tel.08075 9140608

Fax 08075 9140611

office@imkki.de


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