Abmahnung der S. Rechtsanwälte wegen Wettbewerbsverstößen

  • 2 Minuten Lesezeit

Worum geht es?

Dieser Ratgeberartikel möchte eine Hilfestellung für Betroffene von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen der S. Rechtsanwälte geben. Nach Berichterstattungen im Internet versendet die Kanzlei S. Rechtsanwälte derzeit Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen (UWG).

Was wird gefordert?

Es wird zum einen die Zahlung von Abmahnkosten und zum anderen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Unsere ausdrückliche Empfehlung: Bitte nichts zahlen und nichts unterschreiben ohne vorherige anwaltliche Prüfung!

Sollte ich die Abmahnung ernst nehmen, oder ist es nur Abzocke?

Die Abmahnung sollten Sie keinesfalls ignorieren. Auch handelt es sich nicht um Abzocke. Zunächst muss geprüft werden, ob die Vorwürfe berechtigt sind. Sofern kein Wettbewerbsverstoß vorliegt, bräuchten Sie auch nicht zu reagieren. Dann wäre es völlig ausreichend, die Forderung kurz (schriftlich) zurückzuweisen.

Sofern die Vorwürfe zutreffend sind, sollte innerhalb der gesetzten Frist eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Bitte auf keinen Fall die beigefügt Unterlassungserklärung verwenden (falls der Abmahnung eine solche beigefügt sein sollte). Der geforderte Betrag lässt sich in den meisten Fällen reduzieren.

Im Wettbewerbsrecht gibt es oftmals viele Ansatzpunkte, um sich erfolgreich gegen eine Abmahnung zu verteidigen. Es müsste z. B. geprüft werden, ob im konkreten Fall überhaupt eine Abmahnungsberechtigung besteht. Die Kanzlei Dr. Newerla hilft Ihnen mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts gerne weiter.

Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Kein Kontakt zu den S. Rechtsanwälte aufnehmen
  • Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung verwenden
  • Fristen einhalten
  • Keine vorschnellen Zahlungen an die Abmahner
  • Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt

Die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven beschäftigt sich bereits seit Jahren schwerpunktmäßig mit den Themenbereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und insbesondere mit dem Wettbewerbsrecht. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben gerne vorher per E-Mail, das erleichtert uns die Einarbeitung. Im Anschluss können Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren, um Ihren Fall mit uns zu besprechen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

Beiträge zum Thema