Abmahnung der Time Gate GmbH wegen Marke "Sam" durch Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte

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Der e-commerce-Kanzlei wurde eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte aus Köln vorgelegt. Diese Abmahnung wurde im Namen der ebenfalls aus Köln stammenden Firma Time Gate GmbH ausgesprochen. Die gesetzliche Vertreterin der Time Gate GmbH ist die Geschäftsführerin Marion Geiss.

Mit der Abmahnung wird eine Verletzung der Wortmarke „Sam“ geahndet. Bei der Marke „Monster Energy“ handelt es sich um eine, beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) unter der Reg. Nr. 2004517 eingetragene Marke. Der markenrechtliche Schutz erstreckt sich insbesondere auf Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen. Die Marke gehörte zu einem früheren Zeitpunkt der Firma Uncle Sam GmbH, welche vielen Lesern aufgrund der berühmten Gründer dieser Gesellschaft bekannt sein wird.

Die uns vorliegende Abmahnung wurde aufgrund einer angeblich markenrechtswidrigen Verwendung der eingetragenen Marke „Sam“ ausgesprochen. Der Verstoß soll auf der Plattform eBay festgestellt worden sein.

Was sollten Sie bei Erhalt einer solchen Abmahnung machen?

Zunächst ist zu prüfen ist, ob und inwieweit überhaupt eine markenmäßige Verwendung des geschützten Begriffs „Sam“ vorliegt. Dies ist beispielsweise dann zu verneinen, wenn lediglich ein privater Verkäufer diesen geschützten Begriff benutzt hat oder die Bezeichnung anderweitig rechtskonform verwendet wurde.

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, aber es werden keine Kosten in Rechnung gestellt?

In der Abmahnung, also dem ersten Schreiben der Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum, wird zunächst nur die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Wir weisen darauf hin, dass diese, sofern tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, nur in modifizierter Form abgegeben werden sollte!

Seien Sie auch nicht überrascht, dass in diesem ersten Schreiben (also der eigentlichen Abmahnung) noch nicht der Ausgleich der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren gefordert wird. Dies ist schließlich nicht ungewöhnlich: Nach Abgabe der Unterlassungserklärung werden Sie nachfolgend in einem gesonderten Scheiben zur Übernahme dieser Kosten aufgefordert.

Es ist also auch in solchen Fällen zu empfehlen, einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Vielmehr ist sogar darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich in einer solchen Situation dazu zu raten ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Andernfalls besteht ein rechtliches Ungleichgewicht zwischen Abmahner und Abgemahnten, was auch dazu führen kann, dass deutlich höhere Gebühren verlangt werden – insbesondere wenn die Gegenseite die Wehrlosigkeit des Abgemahnten erkennt!

Vorsicht: Eine abgegebene Unterlassungserklärung ist ewig gültig!

Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts empfiehlt sich aber auch aufgrund der Tatsache, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang Gültigkeit besitzt! Nach Abgabe der geforderten Erklärung sind Sie also für immer an diese strafbewehrte Verpflichtung gebunden! Daher sollten Sie keine zu weitgehende Erklärung abgeben. Es muss vielmehr sichergestellt werden, dass Sie Ihr Versprechen peinlich genau beachten.

Wir haben daher vor einer ungeprüften Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung aufgrund der Bedeutung dieser Erklärung eindringlich zu warnen! Eine solche Erklärung kann schließlich unter Umständen zu existenziellen Schwierigkeiten führen.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

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In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.

Stand der Bearbeitung: 04/2016

Updates zu diesem Sachverhalt finden Sie hier: http://e-commerce-kanzlei.de/abmahnung-marke-sam-der-time-gate-gmbh-durch-lampmann-haberkamm-rosenbaum/


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