Abmahnung Dornkamp Rechtsanwälte wegen Marke "SAUFI"

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Haben Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dornkamp aus Stuttgart  erhalten, weil Sie durch die Verwendung der Bezeichnung "SAUFI" für Bekleidungsstücke gegen Markenrechte verstoßen haben sollen. Was nun?

Der Verkauf von bedruckten Kleidungsstücken hat nicht zuletzt durch PoD (Print on Demand) enormen Aufwind erfahren. Doch auch die Gefahr markenrechtlicher Abmahnungen ist in diesem Bereich groß. Viele Marktteilnehmer versuchen, bestimmte Motive und Bezeichnungen als Marke für sich zu sichern. Und sprechen dann Abmahnungen gegen andere aus, die diese Zeichen auch verwenden.

Abmahnung wegen Nutzung des Zeichens "SAUFI"

Gegenwärtig mahnt die Kanzlei Dornkamp aus Stuttgart für einen Markenrechtsinhaber die Verwendung des Zeichens "SAUFI" im Zusammenhang mit Bekleidungsstücken ab. Die Wortmarke wurde im Jahr für Herrn Tomias Riether eingetragen, in dessen Namen nun die Abmahnungen ausgesprochen werden. Der Markenschutz erstreckt sich auf die Klassen 35,16 und 25 und umfasst u. a. auch Bekleidungsstücke. 

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Die abmahnende Kanzlei Dornkamp fordert hier einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem werden umfangreiche Auskünfte u. a. über Herstellungsmenge- und Zeiten, Lieferungen und Angebote der beanstandeten Ware sowie über mit dem Verkauf erzielte Umsätze und Gewinn verlangt. Schließlich sollen auch Abmahnkosten unter Zugrundelegung eines Streitwerts von 150.000,00 € gezahlt werden.

Wie kann man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Abmahnungen mit dem Vorwurf einer Markenrechtsverletzung sollten ernst genommen werden. Sowohl die Nichtbeachtung als auch eine falsche und voreilige Reaktion können weitaus höhere Kosten nach sich ziehen. Dringend ist davon abzuraten, die in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe ohne ausführliche Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt einfach zu erfüllen. Nicht selten bestehen gute Gründe, den in Abmahnungen erhobenen Vorwürfen ganz oder teilweise entgegenzutreten. Gerade im Bereich von Aufdrucken auf Textilien haben Gerichte nicht selten Markenrechtsverletzungen verneint. Selbst dort, wo die Ansprüche dem Grunde nach berechtigt sind, ist oft mehr als fraglich, ob gerade die erhobenen Zahlungsforderungen der Höhe nach berechtigt sind. Keinesfalls jedoch sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, bevor nicht das Risiko späterer Vertragsstrafen eingeschätzt werden konnte. Sonst drohen in der Zukunft weitaus größere Schäden.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen einer mutmaßlichen Markenrechtsverletzung erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Markenrechts.



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