Abmahnung Dr. Friedrich Schäfer für Herrn Christoph Leffer wegen eBay-Privatverkäufe

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Es liegt eine wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Herrn Christoph Leffer aus Zweibrücken vor. Herr Christoph Leffer wird anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Friedrich Schäfer aus Berlin. Betroffen ist das Marktsegment Kraftfahrzeugteile. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass aufgrund des Umfangs der Handelsaktivitäten des Abgemahnten kein Zweifel bestehe, dass die Grenze zum gewerblichen Handel überschritten sein. Gerügt wird daher:

  • Fehlender Hinweis auf Gewerblichkeit
  • Fehlende Widerrufsbelehrung
  • Fehlendes Impressum
  • Fehlender Hinweis auf Umsatzsteuer
  • Fehlender Hinweis auf gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Wichtiger Hinweis für Privatverkäufer:

Je nach Umfang und Art der Verkaufsaktivitäten kann auch bei Privatverkäufen schnell die Grenze zum gewerblichen Handeln überschritten sein. Wer in dieser Konstellation eine Abmahnung bekommt, sollte sich von einer im Wettbewerbsrecht spezialisierten Kanzlei beraten und prüfen lassen, ob die Abmahnung zu Rechts ausgesprochen wurde. Im konkreten Fall sollte auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung in der vorgegebenen Form unterschrieben werden. Auch für den Fall, dass ein Verstoß vorliegt, ist diese zu weit gefasst und muss umformuliert werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per E-Mail (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen aus den Bereichen des Wettbewerbsrechts kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar! Rufen Sie mich an (02154/605904). Ich freue mich auf Ihren Anruf!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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