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Abmahnung durch CBH Rechtsanwälte für Motion E-Services GmbH

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Die CBH Rechtsanwälte mahnen überwiegen private Verkäufer wegen Urheberrechtsverletzungen ab, wobei ihr Auftraggeber die Motion E-Services GmbH ist. Die Verkäufer bieten fast ausschließlich auf eBay Kleidungsstücke an.


Grund für die Abmahnung durch die CBH Rechtsanwälte

Es geht um die Bilder, welche die Verkäufer wie bei fast jeder Auktion ihrem Angebot hinzugefügt haben. Diese haben sie in den abgemahnten Fällen dem Internet entnommen, dabei aber keine Einwilligung des Rechteinhabers eingeholt. Dieser ist bei den hier erwähnten Abmahnungen die Motion E-Services GmbH. Solche Fälle gibt täglich praktisch hundertfach, weil die betreffenden Fotos durch eine Googlesuche schnell zu finden sind und die Versuchung groß ist, sie für eigene Zwecke zu verwenden. Vielfach sind sie aber urheberrechtlich geschützt, was den betreffenden Verwendern entweder nicht bewusst ist oder von ihnen ignoriert wird. Die Rechtslage besagt allerdings, dass für die Verwendung eine (zumeist kostenpflichtige) Lizenz des Rechteinhabers vonnöten ist. Ansonsten werden Urheberrechte verletzt. Dagegen gehen die Rechteinhaber mehr oder weniger konsequent vor.


Folgen der Abmahnung der Motion E-Services GmbH

Nach einer solchen Urheberrechtsverletzung kann der Rechteinhaber mehrere Ansprüche geltend machen:

  • Unterlassungsanspruch zur Vermeidung weiterer Urheberrechtsverletzungen unter Androhung einer Vertragsstrafe
  • Auskunftsanspruch, um die Dauer der Nutzung festzustellen
  • Schadenersatzanspruch für die Nutzung
  • Kosten der Abmahnung

Die CBH Rechtsanwälte beziffern den Schaden erst nach Erteilung der Auskunft zur Nutzungsdauer. Sie berufen sich dabei auf die sogenannten MFM-Empfehlungen, die in den betreffenden Fällen allerdings kaum bis nicht anwendbar sind. Aus ihnen resultiert ein zu hoch angesetzter Schadenersatzanspruch. Allerdings sind sowohl die CBH Rechtsanwälte als auch die Motion E-Services GmbH durchaus zu einem Vergleich bereit. Dieser wird auch relativ schnell vorgeschlagen, woraus zu schließen ist, dass die Gegenpartei aus den Schadenersatzansprüchen wegen der unberechtigten Nutzung der Bilder ein Geschäftsmodell gemacht hat. Es ist den Betroffenen anwaltliche Beratung zu empfehlen, die regelmäßig zu einem deutlich günstigeren Vergleich gegenüber der ersten Forderung führt. Wichtig ist bei dem gesamten Verfahren, dass die Bilder anschließend wirklich nicht mehr lizenzfrei genutzt werden: Es droht sonst eine deutlich höhere Vertragsstrafe.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.lawst.de/abmahnung-cbh-rechtsanwaelte-fuer-motion-e-services-gmbh/

Foto(s): Photo by Yolk CoWorking - Krakow

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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