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Abmahnung durch die Kanzlei Fareds wegen „Rock Me Baby“ im Auftrag der Malibu Media LLC

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Im Auftrag des Rechteinhabers Malibu Media LLC verschickt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Rock Me Baby“ mit einer Forderung in Höhe von 735,00 Euro.

In der Abmahnung von Fareds wegen „Rock Me Baby“ werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages gefordert. Gegen beide Teile der Forderung gibt es einen grundsätzlichen Vorbehalt sowie Abwehrmöglichkeiten. Ziel einer Verteidigung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und zugleich eine gute Verteidigung durch einen in der Materie kundigen Anwalt erfährt.

Wie ist das möglich? Die Praxis hat gezeigt, dass die in den Abmahnungen geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind. Pauschal lässt sich nicht beantworten, was in dem jeweiligen Fall bezüglich einer Minderung der Geldsumme möglich ist. Erst wenn die Umstände der angeblichen Rechtsverletzung näher beschrieben und ergründet sind, kann eine Verteidigungsstrategie angewendet werden. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet eine Verteidigung für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag. Damit der Empfänger der Fareds Abmahnung wegen „Rock Me Baby“ die Chancen und Risiken besser einschätzen kann, bietet Dr. Wachs eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung. In diesem Telefonat geht es erst einmal darum, dass der Abgemahnte genug Informationen erhält, um eine Entscheidung hinsichtlich der Vorgehensweise zu treffen.

Wie bereits angeführt, geht es in der Fareds Abmahnung wegen „Rock Me Baby“ um zwei unterschiedliche Dinge. Mittelpunkt der Abmahnung ist die Forderung nach einer Unterlassungserklärung. Mit dieser soll sich der Betroffen verpflichten, das gerügte Verhalten zu beenden und im Falle einer Wiederholungstat eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Mit der fristgerechten Abgabe einer korrekt formulierten Unterlassungserklärung ist die Wiederholungsgefahr hinreichend ausgeräumt. Das bedeutet in dem Zusammenhang jedoch nicht, dass die in der Abmahnung mitgeschickte Unterlassungserklärung verwendet werden muss. Die von der Gegenseite zur Unterschrift vorgelegte Erklärung sollte in einigen Punkten abgemildert werden. Letztendlich läuft es auf eine komplette Neuformulierung hinaus, die die Interessen des Abgemahnten optimal vertritt. Vorschnell und ungeprüft sollte die Unterlassungserklärung von Fareds nicht verwendet werden.

Neben der Erklärung geht es jedoch auch um einen erheblichen Geldbetrag. Zu einer guten Verteidigung durch einen Anwalt gehört selbstverständlich auch, den Einzelfall näher zu beleuchten und die Forderung zumindest in Teilen argumentativ begründet zurückzuweisen. In der Abmahnung von Fareds wegen „Rock Me Baby“ wird der Einzelfall nicht berücksichtigt. Pauschal lässt es sich jedoch nicht beantworten, ob die vollen 735,00 Euro gezahlt werden müssen. Ziel einer Verteidigung ist es, so wenig Kosten wie möglich zu haben und die Angelegenheit abschließend zu beenden.

Wichtig ist, dass der Empfänger der Abmahnung von Fareds wegen „Rock Me Baby“ nicht vorschnell reagiert. Der Schock der ersten Stunde nach dem Erhalt eines Abmahnschreibens ist kein guter Moment, um eine Entscheidung zu treffen. Wenn wieder Ruhe eingekehrt ist, geht es darum, sich zu der Abmahnung wegen „Rock Me Baby“ informieren zu lassen.

Wenden Sie sich hierzu gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung vertrauensvoll an Dr. Wachs.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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