Nach uns vorliegenden Informationen mahnt die Kanzlei Paulus Rechtsanwälte aus Berlin seit neusten Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharings ab. Konkret geht es um den Song „Ilhama - Bei mir bist Du scheen".
Der Titel ist im Dezember in die deutschen Single-Charts eingestiegen. Da die Single-Charts über sogenannte Chart-Container in Filesharingbörsen „getauscht" werden und diese Chart-Container sehr beliebt sind, ist mit diversen Abmahnungen zu rechnen.
Ermittelt wurden die IPs durch das Unternehmen baseprotect GmbH, das auch für andere Rechteinhaber arbeitet. Der Vorwurf lautet, dass der Song „Ilhama feat. DJ OGB - Bei mir bist Du scheen" über sogenannte P2P-Tauschbörsen wie BitTorrent zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt wurde. Während des Downloads wird der Song also anderen Personen zum Upload angeboten.
Die Single „Ilhama - Bei mir bist Du scheen" stieg in die deutschen Top 100 Single-Charts ein und ist in diversen europäischen Ländern ein Erfolg. Hinter „Ilhama" verbirgt sich eine in Aserbaidschan bereits erfolgreiche Sängerin.
Bemerkenswert ist an den Abmahnungen die Höhe der geforderten Zahlsumme, die sich auf 756,00 Euro beläuft. Diese Summe wird nach unseren Informationen durch andere Kanzleien für einen Song nicht gefordert.
Nicht immer sind die herausgebrachten Abmahnungen im Ergebnis berechtigt. Zu prüfen sind Fragen der Störerhaftung, eines möglichen Fremdzugriffes etc. Oft stellt sich gerade bei Chart-Containern und Samplern die Frage, ob denn tatsächlich der konkrete Titel gedownloadet wurde und dann über entsprechende Filesharing-Software angeboten wurde.
Gut ist es, eine intensive Sachverhaltsaufbereitung zu betreiben. So kann nachträglich möglicherweise festgestellt werden, dass Dritte in ein eigentlich ausreichend gesichertes WLAN-Netz eingedrungen sind.
Der Schadensersatzanspruch hängt davon ab, wie lange das Werk zum Download angeboten wurde. Leider ergeben sich diese Angaben nicht aus den in dem Abmahnschreiben enthaltenen Datensätzen. In der Rechtsprechung sehr unterschiedlich ist die Bewertung der Fallgruppen des § 97a Abs. 2 UrhG dargestellt.
Die in der Regel schlechteste Vorgehensweise ist, auf die Abmahnschreiben in keiner Form zu reagieren.
Die Kanzlei RAe Gravel Herrmann Sari bearbeitet u. a. Abmahnungen wegen Filesharings. Telefon: 069 - 90025940
Selbstverständlich informieren wir Sie vorab unverbindlich über die Kosten einer eventuellen Beauftragung.
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