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Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte für den Film „Kingsman“ | Bundesweite Interessenvertretung

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Der Genuss eines Filmes im Internet ist ein attraktives und beliebtes Vergnügen, bei dem aber immer ein hohes Maß an Vorsicht geboten ist, und das in doppelter Hinsicht. Zum einen sollte man immer die Brisanz rechtlich geschützter Daten wie eben solcher Filme im Internet beachten, um nicht widerrechtlich zu schauen oder noch schlimmer diese Filme über seinen Anschluss widerrechtlich zu verbreiten. Eine dann meistens erfolgende Abmahnung wegen Filesharing bedarf weiterer Vorsicht, weil vor allem die Schreiben von Anwälten wie Waldorf Frommer oft eine nicht ausreichende Beweislage oder auch überzogene Forderungen beinhalten.

Waldorf Frommer – Abmahnung als Fall für anwaltliche Unterstützung

Im aktuellen Fall geht es um eine Abmahnung von Waldorf Frommer. Dem Adressaten der Abmahnung wird dabei vorgeworfen, den Film „Kingsman: The Secret Service“ über seinen Internetanschluss verbreitet zu haben. Da die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH dazu niemals die Erlaubnis erteilt hatte, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung, aufgrund der die Anwaltskanzlei verschiedene Forderungen in der entsprechenden Abmahnung formuliert. Zum einen soll der Anschlussinhaber eine Unterlassungserklärung unterschreiben und zurücksenden. Mit dieser Unterschrift verpflichtet sich der Anschlussinhaber dazu, nie mehr eine solche Urheberrechtsverletzung zu begehen. Gleichzeitig erklärt er sich damit einverstanden, dass er im Falle einer Wiederholungstat eine empfindliche Vertragsstrafe zu entrichten hat.

Hier beginnen die überhöhten und zu beachtenden Forderungen dieser Anwaltskanzlei. Aus diesem Grund sollte man niemals sofort eine solche Erklärung unterschreiben, sondern mit anwaltlicher Hilfe eine abgeänderte Unterlassungserklärung verfassen, die den gesetzlichen Anforderungen genügt, aber auf zu hohe Vertragsstrafen verzichtet, um finanzielle Probleme zu vermeiden.

Neben der Forderung einer Unterlassungserklärung beinhaltet die Abmahnung auch die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 815,00 Euro. Diese Summe fordert die Kanzlei als Kombination aus Schadenersatz für die begangene Urheberrechtsverletzung und Begleichung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten.

Diese Beträge sind Standardsummen dieser Kanzlei, die man genau prüfen sollte, um nicht mehr als nötig zu bezahlen. Hier ist eine anwaltliche Unterstützung ratsam, um sich einen Überblick über angemessene Streitwerte zu verschaffen. Hier gibt es viele verschiedene vergangene Urteile, aus denen sich eine anwaltliche Erfahrung ergibt, die bares Geld wert sein kann.

Abgesehen von einem angemessenen Vergleichsbetrag dient eine anwaltliche Beratung aber oft auch einem vollständigen Haftungsausschluss oder zumindest einer Reduzierung der Forderung. Denn unzählige Fälle zeigen, dass oft die Beweiskraft nicht für eine Verurteilung ausreicht. In jedem Fall kann die Einbeziehung eines in solchen Fällen erfahrenen Anwalts sehr wichtig sein, um sich entweder ganz freisprechen oder vor zu hohen Forderungen bewahren zu lassen.

Handlungsempfehlung

Sollten Sie eine Abmahnung der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Keine Kontaktaufnahme zur abmahnenden Kanzlei.
  • Keine Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung.
  • Keine Zahlung.
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, wie in Ihrem konkreten Fall weiter zu verfahren ist.

Senden Sie uns die Abmahnung zur kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, das weitere Vorgehen besprechen und Ihnen Handlungsalternativen aufzeigen. Sollten Sie anschließend an einer Vertretung durch unsere Kanzlei interessiert sein, halten wir für die außergerichtliche Interessenvertretung faire und transparente Pauschalanagebote bereit.


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