Abmahnung durch - Knieper Verwaltungs GmbH - Marions Kochbuch - Albrecht Bischoff Rechtsanwälte

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Uns liegen Abmahnungen der Albrecht – Bischoff Rechtsanwälte vor, die für die Knieper Verwaltungs GmbH Bildrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Marions Kochbuch zum Gegenstand haben.


1. Der Vorwurf

Es wird vorgetragen, Dipl.-Ing. Folkert Knieper hätte die jeweils gegenständlichen Fotos angefertigt und der Knieper Verwaltungs GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte an diesen übertragen. Die Knieper Verwaltungs GmbH hätte Herr Knieper gegründet, um seine Urheberrechte an den Fotos schützen und verwerten zu lassen.

Die Fotos seien nun ohne Berechtigung auf einer Webseite veröffentlich worden. Hierzu wird ein entsprechender Screenshot vorgelegt, der die unberechtigte Nutzung des Bildes zeigen soll.


2. Die Forderungen 

Wie üblich wird gefordert:

  • Das Foto sei unverzüglich von der Webseite zu löschen.
  • Es müsse eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
  • Es sei Schadensersatz wegen der fehlenden Lizenz in Höhe von € 1.208,00 zu zahlen.
  • Aufwendungsersatz in Höhe der Anwaltskosten von € 1.054,10 sei zu ersetzen.


3. Rechtliche Tipps

a) Rechtsverletzung

Zunächst sollte überprüft werden, ob der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung überhaupt zutrifft. Dabei ist zu untersuchen, ob nicht doch eine Lizenzierung stattgefunden hat und ob sich die Abmahnung auch gegen den richtigen Anspruchsgegner richtet. Ist beides der Fall, sollten die Ansprüche der Knieper Verwaltungs GmbH dennoch nicht ungeprüft erfüllt werden.

b) Unterlassungserklärung 

Die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weit gefasst und sollte unbedingt nur modifiziert abgebeben werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, da mit der Abgabe der Unterlassungserklärung grundsätzlich ein lebenslang wirksamer Vertrag geschlossen wird, der erhebliche Nachteile mit sich bringen kann.

Zudem kann die ungeprüfte Abgabe ggf. als ein Schuldeingeständnis gewertet werden, was die geforderte Kostenfolge in vollem Umfang nach sich ziehen würde.

c) Kosten 

Die Kosten sind regelmäßig zu hoch angesetzt. Sowohl der Lizenzschaden als auch die Anwaltskosten sollten deshalb ebenfalls nicht ungeprüft bezahlt werden.  


4. Rechtsanwalt Tom Westermann

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Telefon: 040 / 819 823 42

E-Mail: westermann@westermann-scholl.de


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