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Abmahnung durch Waldorf Frommer | Forderung von 815,00 Euro & UE | bundesweite Hilfe hier

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Die Kriminalkomödie „Inherent Vice – Natürliche Mängel“ macht den Anhängern amerikanischer Filmunterhaltung viel Spaß. Weniger schön ist es, als Inhaber eines Internetanschlusses ein Abmahnschreiben der bekannten Kanzlei Waldorf Frommer im Briefkasten zu finden. Die Rechtsanwälte aus München mahnen wie üblich wegen Urheberrechtsverletzungen ab. Die „Warner Bros. Entertainment GmbH“, die unter anderem Inhaberin der Urheberrechte am Film „Inherent Vice – Natürliche Mängel“ ist, gehört zu den Stammklienten der Münchner Abmahnanwälte.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Das Abmahnschreiben der Münchner Großkanzlei, die sich dem „erfolgreichen Kampf gegen Datenpiraterie“ verschrieben haben, ist normalerweise recht umfangreich. Neben der genauen Bezeichnung von Film und Urheberrechtsinhaber und den genauen Angaben zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung fügen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte ihrer Abmahnung regelmäßig in großem Umfang rechtliche Ausführungen bei. Durch selbstbewusste Formulierungen und Zitate aus für die Abmahner günstigen Gerichtsurteilen soll beim juristischen Laien der Eindruck erweckt werden, dass jede rechtliche Gegenwehr aussichtslos sei. Bei genauer Betrachtung wird allerdings deutlich, dass es sich bei den rechtlichen Ausführungen meistens um formularmäßig benutzte Textbausteine handelt, die mit der konkreten Fallstellung nicht unbedingt korrespondieren. In der Münchner Kanzlei von Waldorf Frommer arbeiten zwar regelmäßig mehr als 50 kompetente Anwälte, aber die Stückzahl der täglich versandten Abmahnschreiben ist so hoch, dass sie sich nicht mit dem einzelnen Fall auseinandersetzen können.

Gegenstand der Abmahnung

Es ist deshalb jedem, der eine solche Abmahnung erhält, zu empfehlen, das Schreiben einem unabhängigen, auf dem Fachgebiet des Urheberrechts erfahrenen Rechtsanwalt zur Überprüfung vorzulegen. Der Vorwurf, Urheberrechte verletzt zu haben, bezieht sich nicht darauf, dass der Adressat des Abmahnschreibens sich den Film im Internet angeschaut hat. Auch das Speichern der Filmdaten zu rein privaten Zwecken ist nicht Gegenstand der Abmahnung. Die abgemahnte Verletzungshandlung besteht vielmehr darin, dass die Filmdaten im Wege des Filesharings hochgeladen und für Dritte zugänglich gemacht worden sind. Konkrete Kenntnis und Absicht sind nicht erforderlich, weil bei der Teilnahme an Datentauschbörsen im Internet automatisch der Inhalt des eigenen Speichers hochgeladen wird.

Reaktion auf die Abmahnung

Der unabhängige Anwalt kann beurteilen, ob die im Abmahnschreiben gestellten Forderungen nach Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung eines „Pauschalschadensersatzbetrag“ in Höhe von 815 € tatsächlich erfüllt werden müssen, um ein Klageverfahren zu verhindern. Wenn es wirklich zu einer Urheberrechtsverletzung gekommen ist und der Anschlussinhaber tatsächlich für die geltend gemachten Ansprüche Haftet, kann es sinnvoll sein, den Einigungsvorschlag anzunehmen.

Bestehen allerdings Zweifel an der Verantwortlichkeit – was nicht selten der Fall ist–, weil möglicherweise zum Haushalt gehörende minderjährige Kinder oder dritte Personen beteiligt waren, können die hervorgebrachten Ansprüche unter gewissen Umständen vollständig zurückgewiesen werden.

Sollte einer Haftung bestehen, muss in der Regel eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Der Inhalt der Unterlassungserklärung muss vor dem Unterzeichnen unbedingt vom eigenen Anwalt geprüft werden, um nicht ohne Notwendigkeit Verpflichtungen zu begründen, die nicht widerrufen werden können.

Handlungsempfehlung

Sollten Sie eine Abmahnung der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Keine Kontaktaufnahme zur abmahnenden Kanzlei.
  • Keine Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung.
  • Keine Zahlung.
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, wie in Ihrem konkreten Fall weiter zu verfahren ist.

Senden Sie uns die Abmahnung zur kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, das weitere Vorgehen besprechen und Ihnen Handlungsalternativen aufzeigen. Sollten Sie anschließend an einer Vertretung durch unsere Kanzlei interessiert sein, halten wir für die außergerichtliche Interessenvertretung faire und transparente Pauschalanagebote bereit.


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