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Abmahnung durch Waldorf Frommer für "The Big Bang Theory" - wir helfen bundesweit!

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Es gibt Fernsehserien, die muss man einfach gesehen haben und es gibt auch solche, die man immer wieder sehen muss. Das Internet bietet dabei beste Möglichkeiten, dies auch zu jeder Zeit zu tun, und dennoch birgt diese Freiheit auch Gefahren. Immer häufiger werden Abmahnungen wegen Filesharings versandt, worunter das unrechtmäßige Verbreiten solcher Serien wie auch von Filmen, Musik oder Spielen zu verstehen ist. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München sprechen ein Vielzahl solcher Abmahnungen aus, die mit Vorsicht zu genießen sind, auch wenn in den meisten Fällen wirklich eine Urheberrechtsverletzung dahintersteckt.

Überzogene Forderungen für eine zum Lachen gedachte Serie

In einem aktuellen Fall wurde eine Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte versandt, weil ein Anschlussinhaber sein Internet genutzt haben soll, um die amüsante Fernsehserie „The Big Bang Theory“ anderen zum Download zur Verfügung zu stellen. Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte werfen dem Anschlussinhaber daher im Rahmen der Abmahnung einen Verstoß gegen das Urheberrecht vor, weil die Warner Bros. Entertainment GmbH als Rechteinhaberin und gleichzeitig Mandantin von Waldorf Frommer keine entsprechende Einwilligung dazu gegeben hatte. Beim Öffnen der Abmahnung vergeht einem schnell das Lachen, das der Genuss der TV-Serie zunächst erzeugt hat. So fordert die Anwaltskanzlei zum einen eine Unterschrift unter der mitgelieferten Unterlassungserklärung, die eine empfindliche Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall beinhaltet. Gleichzeitig enthält sie die Forderung eines Vergleichsbetrags von sage und schreibe 1090,00 Euro, mit dem dann sowohl die Anwaltskosten als auch der Schadensersatz abgedeckt sein sollen.

Vorsicht vor zu schneller Reaktion auf diese Forderungen von Waldorf Frommer

Ganz gleich, ob man sich schuldig fühlt oder nicht – man sollte nie sofort auf die Forderungen eingehen, da diese in ihrem Ausmaß selten genau so gerechtfertigt sind.

Das beginnt schon in der Unterlassungserklärung. Natürlich liegt man richtig damit, zu erklären, dass man so etwas nicht wieder tun wird, weil es sich ja schließlich um einen rechtlichen Verstoß handelt. Was aber, wenn einem plötzlich ein solches Vergehen wieder vorgeworfen wird, ohne dass man etwas getan hat? Dann wird schnell eine Vertragsstrafe fällig, die im Mindestmaß im vierstelligen Bereich liegt. Daher sollte man mit anwaltlicher Hilfe dafür sorgen, dass nur dann eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, sofern tatsächlich auch eine Haftung für die vorgeworfene Rechtsverletzung besteht.

Angemessen sind auch selten die geforderten Vergleichsbeträge. Selbst wenn man die Tat begangen hat und verurteilt wird, hilft der anwaltliche Beistand zumindest, die festgesetzte Strafe zu reduzieren und enorm Geld zu sparen. Nicht zuletzt führt der Weg zum Gericht aber häufig auch dazu, dass die Klage wegen Filesharings komplett abgewiesen wird, weil die Beweislage nicht immer so eindeutig ist, wie Waldorf Frommer in seiner Abmahnung vermuten lässt. Mehrere Personen mit Zugang zu demselben Anschluss, Abwesenheit zur beklagten Tatzeit oder ein Router mit Sicherheitslücken sind nur einige Punkte, die oft zur Entkräftung der Täterschaftsvermutung führen.

Handlungsempfehlung

Sollten Sie eine Abmahnung der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Keine Kontaktaufnahme zur abmahnenden Kanzlei.
  • Keine Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung.
  • Keine Zahlung.
  • Lassen Sie sich rechtlich beraten, wie in Ihrem konkreten Fall weiter zu verfahren ist.

Senden Sie uns die Abmahnung zur kostenfreien Ersteinschätzung. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen. Sollten Sie anschließend an einer Vertretung durch unsere Kanzlei interessiert sein, halten wir dafür faire und transparente Pauschalanagebote bereit.


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