Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Breaking Dawn – Biss zum Ende der Nacht 1

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Die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer geht weiterhin gegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen vor. Aktuelle Abmahnungen betreffen beispielsweise den Film „Breaking Dawn - Biss zum Ende der Nacht 1". Rechteinhaber ist die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft. Wie auch sonst werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956 € gefordert.

Dem Ausspruch der Abmahnung ist ein Auskunftsverfahren an einem Landgericht vorausgegangen, in dem ein Telefonunternehmen verpflichtet wurde, die entsprechenden Nutzerdaten des Anschlussinhabers herauszugeben. Grundlage dafür bildet die zu einer IP Adresse ermittelte Rechtsverletzung, gegen die nun vorgegangen wird.

Es ist wichtig, dass innerhalb der gesetzten Fristen auf die Abmahnung reagiert wird. Allerdings sollte nicht die beiliegende Unterlassungserklärung abgegeben werden, sondern es sollte eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung formuliert werden. Hintergrund ist, dass der Anschlussinhaber vermeiden sollte, ein Schuldanerkenntnis abzugeben.

Soweit es um den Zahlungsanspruch geht, ist dieser unserer Erfahrung nach nicht in allen Fällen, jedenfalls nicht in der geforderten Höhe, gerechtfertigt. Ob und inwieweit der Anspruch tatsächlich besteht, sollte in einer ausführlichen anwaltlichen Beratung festgestellt werden. Hier sollte dann auch das weitere Vorgehen für den Einzelfall festgelegt werden, um nach Möglichkeit hohe Kostenrisiken auszuschließen.

Aufgrund unserer regelmäßigen Befassung mit Fällen der vorbeschriebenen Art können Sie sich gerne an uns wenden.

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer

Fürstendamm 7

85354 Freising

Tel. 08161 48690

Fax. 08161 92342

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